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Ausgewählte Kategorie: Tourismus
A0173/23 Einführung eines Gästebeitrages in der Landeshauptstadt Magdeburg Der Stadtrat möge beschließen: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine Satzung zur Erhebung von Gästebeiträgen für das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg zu erarbeiten und dem Stadtrat bis zum 1. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Erarbeitung der Satzung (inkl.…
Der Stadtrat möge beschließen: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, ein aus Magdeburger Akteur*innen bestehendes Netzwerk Städtepartnerschaften zu initiieren (analog zum Netzwerk Kultur). Zweck dieses Netzwerks ist es, die Stadt dabei zu unterstützen, bestehende Städtepartnerschaften zu beleben und partnerschaftliche Aktivitäten anzustoßen. LINK