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Zur Erfüllung seiner Aufgaben bildet der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg mehrere Ausschüsse, die in drei Unterkategorien eingeteilt werden können.
Beschließende Ausschüsse im Sinne des § 48 Kommunalverfassungsgesetz des Landes (KVG LSA):
Die beschließenden Ausschüsse entscheiden abschließend über die ihnen vom Stadtrat zugewiesenen Aufgaben. Zu den beschließenden Ausschüssen gehören
Die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses, des Finanz- und Grundstücksausschusses, des Vergabeausschusses sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sind in § 8 Absatz 1–5 Hauptsatzung der Stadt Magdeburg geregelt. Die Zuständigkeiten des Jugendhilfeausschusses und der übrigen Ausschüsse richten sich nach besonderen Vorschriften.
Beratende Ausschüsse im Sinne des § 49 Kommunalverfassungsgesetz des Landes (KVG LSA):
Die Zuständigkeit der beratenden Ausschüsse ist in § 24 Absatz 1–8 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse geregelt.
Betriebsausschüsse sind eine Sonderform der beschließenden Ausschüsse. Sie werden für die städischen Eigenbetriebe, wie etwa den Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb, das kommunale Gebäudemanagement, aber auch für das Puppentheater Magdeburg, gebildet.
Weitere Informationen unterwww.magdeburg.de.