PM 09: Für Sicherheit braucht es kein Alkoholverbot

18.03.10 – von Sören Herbst –

"Die Entscheidung der Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg, das allgemeine Alkoholverbot zu kassieren, war absehbar", so Sören Herbst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zu ambitioniert war das Vorhaben der Stadtverwaltung, jedweden Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu reglementieren."

Herbst: "Ausgehend von örtlich begrenzten Zonen, wie dem Hasselbach- und dem Willy-Brandt-Platz, wurde bald die ganze Stadt zur Verbotszone erklärt, wenn bestimmte Kriterien vorlagen. Eben diese Kriterien waren schwammig formuliert und liefen Gefahr, beliebig ausgelegt zu werden."

"Diese Kritik, die schon während der Erarbeitung der Gefahrenabwehrverordnung, unter anderem im zuständigen Fachausschuss laut wurde, wurde nicht gehört. Das Gerichtsurteil von gestern ist die folgerichtige Konsequenz daraus", so der Kommunalpolitiker.

"Das Urteil macht deutlich was passiert, wenn man auf Probleme wie den steigenden Alkoholkonsum unter Jugendlichen, lediglich mit der Ausweitung von Verbotszonen zu reagieren versucht."

Stadtrat Herbst: "Für die Stadt Magdeburg kann das Urteil nur eine Konsequenz haben, damit tatsächliche Brennpunkte wie der Hasselbachplatz nicht wieder zu Rauf- und Saufplätzen werden: Die im Rahmen der Alkoholverbotszeit ausgeweiteten, auch gemeinsamen Kontrollen von Polizei und SOD müssen beibehalten werden, und zwar in der Intensität, wie sie in der Anfangszeit des Verbotes durchgeführt wurden."

"Aus übermäßigem Alkoholkonsum resultierende Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten waren und sind ohnehin verboten, dazu bedurfte und bedarf es keines Alkoholverbotes", ist Herbst sicher.

"Diese Vergehen, wie Beleidigungen, Sachbeschädigungen oder gar Körperverletzungen sind  es, die konsequent geahndet werden müssen- ohne ein Alkoholverbot, dass alle Bürger unter Generalverdacht stellt und die unliebsamen Störungen sowie Verschmutzungen lediglich in andere Bereiche der Stadt verlagert hat."

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