F0075/21: Fahrradstadt Magdeburg 2.0

Der VEP2030plus, aber auch die Prioritätenliste zum Rad- und Fußverkehr sehen viele Projekte in den nächsten Jahren vor. Um die Ausgaben für die Kommune...

18.03.21 – von Madeleine Linke –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stellungnahme S0044/21 zur Anfrage F0014/21 lässt einige meiner Fragen offen bzw. ergeben sich nun weitere Widersprüchlichkeiten, die einer Erklärung bedürfen.

Deshalb frage ich Sieheute, Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper:

  1. Auf welcher Grundlage (Gesetz, Verordnung o. Ä.) werden ländliche Wege den Radverkehrsanlagen zugerechnet, obwohl die sogar in der o. g. Stellungnahme erwähnte „Mehrfachnutzung“ diese als solche ausschließt?
  2. Auf meine Frage,warum Radverkehrsanlagen, die beidseitig ausgeführt sind, doppelt in der Statistik erfasst werden, erwidern Sie, dass dies so nicht erfolgt. Stattdessen würden die Achslängen der Straßen herangezogen und diese doppelt in der Statistik erfasst, auch wenn überhaupt keine (beidseitigen) Radwege auf der ganzen Länge existieren. Verstehe ich Sie also richtig, dass zum Beispiel der beidseitige, 150m lange Radweg an der südlichen Jakobstraße mit 1.600m in die Statistik eingeht, weil die Achslänge der Jakobstraße 800 m beträgt und bei dem „Achsenmodell“ Lücken im Radverkehrsnetz unberücksichtigt bleiben?
  3. Ist Ihnen dieses Berechnungsmodell, das nicht die reale Infrastruktur abbildet, auch aus anderen Städten,wie zum Beispiel Münster bekannt, mit der die Stadt Magdeburg im Entwurf zum VEP2030plus verglichen wird?
  4. Um ungefähr welchen Faktor wird schon allein durch das „Achsenmodell“ die Länge der Radverkehrsanlagen in ganz Magdeburg länger dargestellt? Bei der Jakobstraße zum Beispiel liegt der Faktor bei mehr als 5, selbst wenn man für die 150m beidseitigem Radweg 300m Länge annimmt.
  5. Welche Längen bzw. Flächenangaben dienen der Umverteilung der Instandsetzungs-und Instandhaltungskosten an Radverkehrsanlagen aus dem Teilhaushalt 6 (Teilbudget 66), um die jährlichen Ausgaben für den Radverkehr zu berechnen?
  6. Warum wird den Mitgliedern des Runden Tisches eine Entwurfsfassung des Baustein 5 des VEP 2030plus zur Verfügung gestellt, die ganz offensichtlich falsche Angaben und Darstellungen zu den Radverkehrsanlagen und zum Radverkehrsnetz enthält?
  7. Wie erklären Sie sich insbesondere die größtenteils lückenlose und damit falsche Darstellung des Radverkehrsnetzes auf einer Karte mit dem Stand Juli 2019?
  8. Warum werden ÖPNV-Haltestellen, in deren Nähe Fahrradabstellanlagen vorhanden sind, hervorgehoben, obwohl es als Verknüpfung dieser beiden Verkehrsarten des Umweltverbundes Standard sein sollte? Welche Vorgaben (Anzahl, Entfernung der Abstellanlagen etc.) werden herangezogen, um eine Haltstelle als besonderen Knotenpunkt auszuweisen? Der Verweis auf ein über 28 Jahre altes Verkehrliches Leitbild beantwortet diese Frage nicht.
  9. Wo befinden sich die verbliebenen Radverkehrsanlagen und ländlichen Wege? Bitte listen Sie diese einzeln mit Ort/Straße, Länge und Art (gemeinsam, getrennt, baulich angelegt etc.) auf. Da Sie in der o.g. Stellungnahme erläutern, dass in den letzten Jahrzehnten umfangreiche Daten nacherfasst wurden, sollte die Darstellung einfach umsetzbar sein.

Ich bitte um eine zeitnahe und ausführliche schriftliche Beantwortung.

Madeleine Linke
Fraktionsvorsitzende Grüne/future!

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung

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