F0014/21: Fahrradstadt Magdeburg?

Im Entwurf zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus, der demnächst durch den Stadtrat beschlossen werden soll, werden Radverkehrsanlagen...

20.01.21 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Entwurf zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus, der demnächst durch den Stadtrat beschlossen werden soll, werden Radverkehrsanlagen – „ausschließlich der Fahrradnutzung vorbehaltene Verkehrsflächen“ (s. S. 119) – mit einer Länge von insgesamt 533,8 km angegeben (Stand: 2018). Davon entfallen 285,0 km auf straßenbegleitende und 248,8 km auf selbständige Radverkehrsanlagen.

Die Landeshauptstadt hat demnach und abweichend anderer statistischer Ranglisten pro Einwohner*in gesehen das längste Radverkehrsnetz in Deutschland.

Zudem wird im Anhang 2 mit der Karte 2 das Radverkehrsnetz Magdeburgs abgebildet. Das rote Netz zeigt dabei straßenbegleitende Radwege bzw. Radfahrstreifen beidseitig oder mit einer Freigabe für beide Richtungen. Radverbindungen über verkehrsarme bzw. verkehrsberuhigte Straßen und durch Grünbereiche werden als grünes Netz dargestellt.

Abweichend zum Entwurf des Verkehrsentwicklungsplans 2030plus ist im statistischen Jahrbuch ersichtlich, dass in die 248,8 km selbständigen Radverkehrsanlagen auch ländliche Wege einbezogen werden, die sich in der Verantwortung der Stadt befinden. Zudem ist zu erkennen, dass Radwege, sofern sie beidseitig ausgeführt werden, doppelt in die 285 km straßenbegleitende Radverkehrsanlagen eingerechnet werden.

Ich frage Sie, Herrn Oberbürgermeister Dr. Trümper, deshalb:

  1. Auf welcher Grundlage werden ländliche Wege, die vorrangig der Bewirtschaftung und der Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken dienen sollen, den Radverkehrsanlagen, also „ausschließlich der Fahrradnutzung vorbehaltene Verkehrsflächen“, zugerechnet?
  2. Warum werden Radverkehrsanlagen, die beidseitig ausgeführt sind, doppelt in der Statistik erfasst? Straßen, die in beiden Richtungen befahrbar sind, mehrspurige Straßen oder auch Straßen, bei denen die Richtungsspuren baulich voneinander getrennt sind, entsprechend der einschlägigen Statistik aber nicht?
  3. Dient dieses Berechnungsmodell auch der Umverteilung der Investitions- und Instandsetzungskosten, um die jährlichen Ausgaben in den Radverkehr zu veranschlagen?
  4. Mit welchem Hintergrund werden Wegeverbindungen, wie z. B. Genthiner Straße bis zum Klusdamm in Alt Prester, abwechselnd dem roten oder grünen Netz zugeordnet, obwohl sich die jeweiligen Abschnitte vom Verkehrsaufkommen und der zulässigen Geschwindigkeit nicht unterscheiden?
  5. Erfolgt die Zuordnung anhand des tatsächlichen Bedarfs aufgrund des (Rad-)Verkehrsaufkommens oder anhand der vorhandenen, lückenhaften Infrastruktur?
  6. Warum werden auf der Karte, die das Radverkehrsnetz zeigt, zahlreiche Radverkehrsanlagen ausgewiesen, die so nicht existieren? Dies betrifft entweder in Gänze oder abschnittsweise unter anderem die Jakobstraße, die Leipziger Straße, die Breitscheidstraße, die Liebknechtstraße oder die B71 (Salbker Chaussee/Leipziger Chaussee), für die ein Lückenschluss erst kürzlich abgelehnt wurde (S0053/20), um nur wenige Beispiele zu nennen. Auch für den Radverkehr freigegebene Gehwege oder Fußgängerzonen, werden im Radverkehrsnetz ohne Einschränkungen dargestellt.
  7. Warum werden ÖPNV-Haltestellen, in deren Nähe Fahrradabstellanlagen vorhanden sind hervorgehoben, obwohl es als Verknüpfung dieser beiden Verkehrsarten des Umweltverbundes Standard sein sollte? Welche Vorgaben (Anzahl, Entfernung der Abstellanlagen etc.) werden herangezogen, um eine Haltstelle als besonderen Knotenpunkt auszuweisen?
  8. Werden die Angaben zu den echten Radverkehrsanlagen (also ohne ländliche Wege und freigegebene Gehwege) und die Radverkehrsnetz-Karte für den Beschluss des VEP 2030plus durch den Stadtrat an die realen Gegebenheiten angepasst, so dass die tatsächlichen Lücken im Netz erkennbar sind? Wenn nein, warum nicht?
  9. Wo befinden sich die verbliebenen Radverkehrsanlagen und ländliche Wege? Bitte listen Sie diese einzeln mit Ort/Straße, Länge und Art (Benutzungspflicht, gemeinsam, getrennt, baulich angelegt etc.) auf. Machen Sie dabei bitte außerdem kenntlich, welche 244,2 km seit dem Jahr 2000 hinzugebaut wurden.
  10. Wurden die Movebis-Daten der TU Dresden, die durch das Stadtradeln generiert wurden und bis Ende Januar nur den Teilnahmekommunen exklusiv zur Verfügung stehen, bereits ausgewertet?
  11. Wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis und Zeitachse sowie Maßnahmenvorschlägen?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

Madeleine Linke
Fraktionsvorsitzende Grüne/future!

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung

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