04.02.25 –
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen: Ob und in welchem Rahmen der Feldrain in der Nähe des St.-Laurentius-Wegs als geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt anerkannt und sichtbar durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen werden kann. Welche Maßnahmen seitens der Landeshauptstadt... mehr
Kategorie
Angenommen! | Antrag | Naturschutz | Tierschutz | Umwelt