PM 03: Grüne sehen Entwurf für neue Gefahrenabwehrverordnung kritisch

Im Mai befasst sich der Magdeburger Stadtrat mit der Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung, die gerne auch einfach nur als die Stadtordnung bezeichnet wird. Die Neufassung wird nötig, da die bisherige Verordnung nach 10 Jahren ...

23.04.12 –

Im Mai befasst sich der Magdeburger Stadtrat mit der Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung, die gerne auch einfach nur als die Stadtordnung bezeichnet wird. Die Neufassung wird nötig, da die bisherige Verordnung nach 10 Jahren nunmehr außer Kraft tritt.

Seitens der bündnisgrünen Ratsfraktion gibt es gegen mehrere geplante Neuregelungen bedenken. Dazu Olaf Meister, rechtspolitischer Sprecher: "Wir betrachten es differenziert. Einige der vorgeschlagenen Neuregelungen sind sinnvoll. So sollen Hundehalter verpflichtet werden Behältnisse zur Aufnahme von Hundekot mitsich zu führen. Angesichts des in einigen Stadtgebieten gravierenden Problems der Hinterlassenschaften der Vierbeiner ein richtiger Schritt. Positiv ist auch das Verbot der Anbringung der kleinen Werbezettelchen an Fahrzeugen zu bewerten, die als ausgesprochen belästigend empfunden werden. Auch die Verpflichtung, Werbung nicht so abzulegen, dass sie durch Straßen flattert, ist zu begrüßen."

Mehrere andere Punkte treffen jedoch bei den Grünen auf deutliche Ablehnung. Wieso das Klettern auf Bäume untersagt werden soll, erschließt sich nicht. Das werden die meisten in ihrem Leben bereits gemacht haben, ohne dass die Allgemeinheit daran Anstoß nahm. Zukünftig wäre es ein Privileg für die Kinder und Jugendliche, deren Eltern einen eigenen Baum haben. Der gesamte das Klettern verbietende Absatz sollte gestrichen werden. Nennenswerte Probleme mit kletternden Personen sind aus der Vergangenheit nicht bekannt.

Problematisch finden wir auch die Regelung zum Alkoholverbot. Verboten wird damit das Verweilen zum Zwecke des Konsumierens von Alkohol, wenn durch alkoholbedingte Ausfall- und Folgeerscheinungen Dritte beeinträchtigt werden. Eine solche Regelung ist überflüssig, da die belästigenden Folgeerscheinungen wie Lärm oder öffentliches Urinieren ja auch so bereits verboten sind. Die Herstellung eines Zusammenhangs der drei Voraussetzungen für eine mögliche Ahndung dürfte darüber hinaus sehr schwierig und in der Praxis nicht erfolgreich sein.  

Kritisch sehen die Grünen auch das jetzt generell vorgesehene Gebot der kurzen Leine für Hunde. Bisher gab es diese Regelung für Bereiche mit vielen Passanten, dort ist sie auch sinnvoll. Sie auf sämtliche Gehwege des Stadtgebiets auszudehnen, ist überzogen und wird keinen Sicherheitsgewinn, aber viele Nachteile mit sich bringen. Auch das Fütterungsverbot für freilebende Tiere außerhalb gekennzeichneter Futterplätze ist in dieser Form nicht zielführend. Sei

es nun die Entenfütterung am Teich oder des Igels im Garten, es gibt zu viele unkritische Handlungen, die mit dieser Keule gleich mit untersagt sind. Hier wäre zu überlegen, ob das Verbot nicht auf Katzen und Tauben beschränkt werden sollte.

Klärungsbedarf sehen die Bündnisgrünen auch bei der Frage des Badeverbots in fließenden Gewässern. Diese Regelung gab es auch bisher schon. Sie kollidiert jedoch mit der höherrangigen Regelung im Wassergesetz des Landes, die das Baden als Gemeingebrauch gerade erlaubt. Das bisherige generelle Verbot sollte durch ein Verbot, dass nur tatsächlich gefährliche Stellen umfasst, ersetzt werden.

Olaf Meister
Rechtspolitischer Sprecher

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