F0051/21: Förderprogramme zur Mobilitätswende

Der VEP2030plus, aber auch die Prioritätenliste zum Rad- und Fußverkehr sehen viele Projekte in den nächsten Jahren vor. Um die Ausgaben für die Kommune...

19.02.21 – von Madeleine Linke –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der VEP2030plus, aber auch die Prioritätenliste zum Rad- und Fußverkehr sehen viele Projekte in den nächsten Jahren vor. Um die Ausgaben für die Kommune möglichst gering zu halten, sollten möglichst auf Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes genutzt werden.

Nach meinen Recherchen existieren derzeitig u. a. folgende Programme:

 

ProgrammnameFörderquoteMögliches Förderprojekt
Sonderprogramm "Stadt und Land für den Radverkehr90%diverses
Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs (investiv) investives
Schnittstellenprogramm des Landes (Nasa) Fahrradparkhaus
Beiträge für Verkehrsanlagen nach Kommunalabgabengesetz (KAG)  
Förderung der Regionalentwicklungbis zu 80%Öffentlichkeitsarbeit für den Radtourismus, Netzplanung, ggf. Radschnellweg über Stadtgrenze
Förderung nachhaltiger Mobilität, Radverkehrsanlagen und - infrastrukturbis zu 90%diverses
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"60%überregionale Radwanderwege sowie Radwege, durch die eine Vernetzung von Projekten der Markensäulen "Blaues Band", "Gartenträume", "Straße der Romanik" oder "Himmelswege"
Klimaschutz durch Radverkehr(bis 31.12.21 bis zu 80%), finanzschwache Kommunen bis zu 100%investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes
Radwege an Bundesfernstraßen Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, z.B. B1
Radwege an Landesstraßen L48, L49, L50
städtebauliche Erneuerung Maßnahmen an Nebenstraßen
Unterstützung umweltfreundlicher Verkehrsträger – Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) E-Bus, z.B. Linie 73
ÖSPV-Haltestellenprogramm ÖPNV-Haltestellen
Förderung von innovativen Maßnahmen des Klimaschutzes, der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien sowie der Luftreinhaltung und Lärmminderung (Richtlinie Klima II)25%–100%geringere Belastung mit Luftschadstoffen in urbanen Bereichen, Minderung des Umgebungslärms, insbesondere des Straßenvewrkehrslärms
Programm zur Förderung der städtischen Logistik (BMVI)60%–80%Erstellung städtischer Logistikkonzepte, Erstellung von Machbarkeitsstudien zu konkreten Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik, Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik

Deshalb frage ich Sie, Herr Dr. Trümper, heute:

  1. Bei welchen dieser oben genannten Förderprogramme wurde bereits ein Antrag oder eine Skizze durch die Landeshauptstadt eingereicht?
  2. Wenn beim jeweiligen Förderprogramm kein Antrag oder eine Skizze eingereicht wurde, warum nicht?
  3. Wenn beim jeweiligen Förderprogramm kein Antrag oder eine Skizze eingereicht wurde, wird dies noch in 2021 erfolgen?
  4. Bei welchen dieser oder anderer Förderprogrammen im Jahr 2021 oder 2020 hat die Landeshauptstadt Magdeburg einen negativen Förderbescheid oder eine Absage erhalten?
  5. Hat die Landeshauptstadt schon mögliche Projekte vorbereitet, um auf mögliche zukünftige Ausschreibungen und Förderaufrufe für Förderprogramme zu reagieren?
  6. Wenn ja, wie viele und in welchen Ämtern?
  7. Welche Abteilungen oder Mitarbeitenden verfolgen die aktuellen Entwicklungen auf dem Förderprogramm-Markt für den Bereich Mobilität auf den oben genannten Ebenen (EU, Bund, Land)?

Um eine ausführliche schriftliche Beantwortung wird ausdrücklich gebeten.

Stellungnahme

Madeleine Linke
Fraktionsvorsitzende Grüne/future!

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