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Ausgewählte Kategorie: Erledigt!
Der Oberbürgermeister (als Vertreter der Stadt in Gesellschafterversammlungen von städtischen Gesellschaften und als Betriebsausschussvorsitzender der Eigenbetriebe) wird beauftragt, im Einvernehmen mit den Gesellschaftsgremien die Aufgabenstellungen für die Prüfung der…