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26.04.24 –
Sehr geehrte Oberbürgermeisterin, wer Staatsangehörige/r eines EU-Mitgliedslandes ist, darf auch zu den Kommunal- und Europawahlen hier wählen gehen. Wer die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedlandes nicht besitzt, ist von den Wahlen ausgeschlossen. Das ist die aktuell gültige Rechtslage dazu. Von ihren Privilegien (aktives und passives Wahlrecht) gegenüber anderen Ausländer*innen machen die hier lebenden EU-Bürger*innen jedoch oft noch recht zögerlich Gebrauch. Die Erfahrungen zeigen, dass vielen EU-Bürger*innen mitunter nicht bekannt ist, dass sie in dem Bundesland ihres Wohnsitzes auf kommunaler Ebene wählen dürfen. Daher frage ich Sie: 1. Was tut die Stadt Magdeburg, um die...MEHR...
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