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07.03.14 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Antrag ist in den Kulturausschuss und den Verwaltungsausschuss zu verweisen.
Begründung:
Der Dom St. Mauritius und Katharina wurde im Jahr 1207 als erster gotischer Kathedralbau auf deutschem Boden begonnen, 1363 geweiht und 1520 mit der Fertigstellung der Westtürme noch in gotischer Zeit vollendet. Die künstlerische Bedeutung des Domes wird durch seine einzigartige frühgotische Architektur und den hochrangigen plastischen Bildschmuck unterstrichen.
Historische Bedeutung erlangt der Dom auch dadurch, dass er Grablege von Kaiser Otto dem Großen, Gründer des Heiligen Römischen Reiches, und seiner ersten Ehefrau Editha ist. Durch Grabungen in den letzten Jahren wird diese Bedeutung zusätzlich belegt. Von seiner historischen Bedeutung sprechen auch die im Chor eingebauten antiken historischen Spoliensäulen.
Eine Aufnahme des Domes St. Mauritius und Katharina in die UNESCO-Welterbeliste würde seiner herausragenden künstlerischen und historischen Bedeutung gerecht und könnte ein weiterer Schritt auf dem Wege Magdeburgs zur Kulturhauptstadt sein. Da das Verfahren zur Aufnahme in die Welterbeliste ein mehrstufiger und langwieriger Prozess ist, sollten die Vorbereitungen zur Antragstellung in absehbarer Zeit erfolgen. Hierbei sind alle relevanten Partner einzubeziehen.
Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender
Vorläufige Ergebnisse: |
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Wiedervorlage: |
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Ergebnis: | geändert beschlossen |
Kategorie
Angenommen! | Antrag | Kultur