A0135/14: Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit

Die Mitglieder des neu gewählten Stadtrates für die VI. Wahlperiode von 2014-2019 sollen auf hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeit beim ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit überprüft werden, soweit sie vor dem 09. November 1989 das 18. Lebensjahr vollendet hatten. Die Stadträtinnen und Stadträte werden aufgefordert, der Einleitung einer Überprüfung...

21.08.14 –

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Die Mitglieder des neu gewählten Stadtrates für die VI. Wahlperiode von 2014-2019 sollen auf hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeit beim ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit überprüft werden, soweit sie vor dem 09. November 1989 das 18. Lebensjahr vollendet hatten.

2. Die Stadträtinnen und Stadträte werden aufgefordert, der Einleitung einer Überprüfung ihrer Person auf hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR zuzustimmen und alle dazu notwendigen Angaben zur Verfügung zu stellen.

3. Der Stadtrat bildet dazu einen zeitweiligen Ausschuss, der aus je einem Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen besteht sowie bei Bedarf aus einem Mitarbeiter des Fachbereiches für Personal- und Organisationsservice. Der/Die Vorsitzende des zeitweiligen Ausschusses wird aus der Mitte der Mitglieder dieses zeitweilig tätigen Ausschusses gewählt.

4. Der/Die Vorsitzende des zeitweiligen Ausschusses wird zur Abgabe der Anträge auf Überprüfung bei der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ermächtigt. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem zeitweiligen Ausschuss zur Auswertung vorgelegt und sowohl dem Stadtratsvorstand als auch den im Stadtrat vertretenen Fraktionen zur Kenntnis gegeben.

5. Eine öffentliche Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt in Abstimmung mit den einzelnen Fraktionen.

 

Begründung:

Ziel der Überprüfung der Mitglieder des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg ist es das erforderliche Maß an Integrität und Vertrauenswürdigkeit gegenüber den Wählerinnen und Wählern zu wahren, da die Position des Stadtrates eine herausragende und verantwortungsvolle ist.

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) regelt in den Paragraphen 20 und 21 hierbei das Recht kommunaler Vertretungskörperschaften auf eine solche Auskunft. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Überprüfung nicht über die offizielle oder inoffizielle Mitarbeit im Ministerium für Staatssicherheit hinausgeht.

Auch die Mitglieder des Magdeburger Stadtrates sollten zu dem stattfindenden Aufarbeitungsprozess beitragen, um das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler zu bewahren.

 

Wigbert Schwenke                      MdL Jens Rösler            MdL Olaf Meister
Fraktion CDU/FDP/BfM              SPD-Fraktion                  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

ungeändert beschlossen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Demokratie | interfraktionell