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26.01.21 –
Stadtrat Jürgen Canehl
Redebeitrag SR-Sitzung am 21.01.2020 zu TOP 5.12, DS0416/20 „Auslegungsbeschluss zum Entwurf der Stellplatzsatzung“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadtratskolleginnen und -kollegen,
für unsere Fraktion möchte ich den interfraktionellen Antrag Nr. 18 einbringen.
Zunächst möchte ich aber erwähnen, dass die grünen Stadträt*innen schon seit 2012, also mit der Einrichtung des Runden Tisches für die Ausarbeitung des Verkehrsentwicklungsplans, der jetzt 2030+ heißt, die Auffassung vertreten haben, dass die Kfz-Abstellplatzsatzung abgeschafft werden sollte.
Unser damaliger Fraktionsvorsitzender Stadtrat Wolfgang Wähnelt und ich haben am 30.01.2013 einen entsprechenden Antrag (A0012/13) in den Stadtrat eingebracht. Nach negativer Stellungnahme der Verwaltung (S0076/13) wurde schließlich ein Jahr später, die Aufhebung der Stellplatzsatzung am 24.04.2014 mit großer Mehrheit abgelehnt.
Obwohl seit 2013 gem. der Bauordnung des Landes möglich, haben wir noch immer keine Satzung, die die Schaffung von sicheren Fahrradabstellanlagen zur Pflicht macht. Alle Stadträte aus dem vergangenen beiden Sitzungsperioden wissen, wie schwer sich das Baudezernat in den letzten Jahren damit getan hat und wie oft Herr Dr. Scheidemann bei dem Thema gescheitert ist.
Letztendlich haben wir seit fast drei Jahren gar keine Stellplatzsatzung – weder für Kraftfahrzeuge, noch für Fahrräder.
Ich persönlich freue mich sehr, dass es mir gelungen ist mit einem Partner, mit dem wir eher seltener zusammenarbeiten, diesen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Ich weiß auch, dass in der Verwaltung offen oder insgeheim die Abschaffung einer Kfz-Abstellsatzung gewünscht wird.
Da Sachsen-Anhalt die Möglichkeit einräumt, dass für die ersten 8 notwendigen Stellplätze eine Befreiung erteilt wird, gibt es seit vielen Jahren keine Stellplatzablösebeträge, also keine Einnahmen im Haushalt. Letztendlich haben deshalb auch mehr als eine Hand voll kleinere Städte in Sachsen-Anhalt von Bernburg bis Zeitz bewusst keine Kfz-Abstellsatzung mehr.
Heute geht es zunächst nur um den Beschluss zur Auslegung der Satzung. Im weiteren Verlauf werden die Träger öffentlicher Belange, aber auch diverse Verbände dazu beteiligt.
Auf unsere schon 2013 durchgeführte Befragung, teilte z. B. die IHK mit, „dass ein Bauherr im eigenen Interesse … funktionell plant und baut, (und es) ihm überlassen werden (sollte) auch ohne öffentlich-rechtliche Forderung eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen, z.B. für die Be¬wohner, den Anlieferverkehr, die Besucher und die Benutzer herzustellen.“
Auch die WOBAU und die MWG erklärten ausdrücklich ihre Unterstüt-zung für die Abschaffung der Stellplatzsatzung.
Gehen Sie bitte davon aus, dass bei der jetzt anschließenden Anhörung ein breites Einverständnis herrschen wird.
Ein ganz entscheidender Grund darauf zu verzichten, ist auch die Gefahr, dass bei der durchgreifenden Modernisierung oder der Schließung von Baulücken, z.B. in Gründerzeitvierteln wie Stadtfeld-Ost, allzu schnell der Betonierung und entsprechenden Baumfällung Vorschub geleistet wird.
Mit der Schaffung von mehr Kfz-Stellplätzen wird immer die Attraktivität des Pkw-Verkehrs gefördert und die Attraktivität anderer Verkehrsmittel, wie unseres guten ÖPNV und des Radverkehrs, geschmälert.
Auch die Schaffung von vielen Parkplätzen wird nicht zu einer Abnahme von Falschparkern auf Geh- und Radwegen führen. Hier helfen nur bauliche Anlagen, wie Poller, und regelmäßige Kontrollen des Ordnungsamtes.
Bitte folgen Sie dem einstimmigen Votum des KRB-Ausschusses und dem eindeutigen Mehrheitsbeschluss des StBV.
Vielen Dank!
Jürgen Canehl
Stadtrat Grüne/future!
(Es gilt das gesprochene Wort.)
Der Stadtrat votierte mehrheitlich für den Änderungsantrag und dann für die entsprechend geänderte Drucksache (27 ja, 22 nein, 4 Enthaltungen) - und somit die Schaffung einer Satzung für Fahrradstellplätze unter Verzicht auf eine Satzung für Pkw-Stellplätze.
Kategorie
Radverkehr | Reden | Stadtentwicklung | Verkehr | Verwaltung