F0336/19: Novelle StVO

Die Bundesregierung plant die Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Neben vielen anderen Maßnahmen (wie z.B. eine Erhöhung der Bußgelder für das Parken auf Geh-und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen) soll außerdem ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von zwei Metern außerorts für das Überholen...

05.12.19 – von Alexander Pott –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Bundesregierung plant die Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Neben vielen anderen Maßnahmen (wie z.B. eine Erhöhung der Bußgelder für das Parken auf Geh-und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen) soll außerdem ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von zwei Metern außerorts für das Überholen von Fußgänger-und Radfahrer*innen festgeschrieben werden.

Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat aus diesem Grund am 25.09.2019 eine öffentliche Anhörung zur Novelle durchgeführt.

Ich frage Sie deshalb:

  1. Wie ist der diesbezügliche Stand der Vorbereitung der Stadtverwaltung in Bezug auf die Umsetzung der geplanten Änderungen der StVO, insbesondere was die Möglichkeit betrifft, Übertretungen ggf. zu ahnden?
  2. Gibt es dazu auch Abstimmungen mit der Polizei und wenn ja, wie sehen diese aus und was beinhalten sie? Der ADFC hatte dem Verkehrsministerium bereits im Mai 2019 einen eigenen weitreichenden Gesetzentwurf zu einer fahrradfreundlichen StVO überreicht und drängt auch auf eine Änderung des höherrangigen Straßenverkehrsgesetzes, damit Städte ohne Einschränkungen mehr Platz für bessere Radwege und den Fußverkehr schaffen können.
  3. Ist der Stadt Magdeburg dieser Gesetzentwurf bekannt und wenn ja, was tut die Stadt, um diesen neuen Anforderungen an Rad-und Fußwege gerecht zu werden?
  4. Was hält die Stadt von der konkreten Forderung des ADFC nach Tempo 30 innerorts und Tempo 70 auf Landstraßen als Regelgeschwindigkeit und dem Vorschlag, höhere Geschwindigkeiten nur ausnahmsweise und nur dort zuzulassen, wo sichere Radverkehrsanlagen vorhanden sind?

Um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung wird gebeten.

Alexander Pott
Stadtrat

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0033/20

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