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04.11.15 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
„An der Pflege des Radweges hapert’s“ titelte die „Volksstimme“ vom 28.10.2015. Gemeint ist der Rad- und Wanderweg „Erlebnispfad Elbaue“, eine direkte Radverbindung durch das Naturschutzgebiet Kreuzhorst zwischen Pechau (ab Waldfriedhof) und Randau.
Dieser Radweg war Thema der jüngsten Sitzung des Pechauer Ortschaftsrates, weil er von beiden Seiten zuwächst und sich niemand für die Pflege zuständig fühlt.
Bis zum August dieses Jahres war das städtische Tiefbauamt zuständig für die Unterhaltung des Radweges, eine Festlegung aus der Vergangenheit. Allerdings heißt dies nicht, dass die Instandhaltungspflicht automatisch bei der Stadt Magdeburg liege, wie aus einem aktuellen Schreiben des Baubeigeordneten der Stadt hervorgeht, da es sich um keinen öffentlich gewidmeten Weg in der Verkehrs- und Sicherungspflicht der Stadt Magdeburg handelt.
Ich frage Sie deshalb:
Ich bitte um kurze mündliche und ergänzende schriftliche Beantwortung der Anfrage.
Jürgen Canehl
Stadtrat
Mündliche Stellungnahme der Verwaltung.
Antwort des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Herrn Dr. Scheidemann:
Der Beigeordnete Herr Dr. Scheidemann informiert, dass die Eigentümer des Weges bekannt sind und es Änderungen in den Vorgaben der arbeitsförderlichen Maßnahmen gegeben hat. So ist Voraussetzung, dass, wenn diese Maßnahmen beantragt werden sollen, die Stadt Eigentümerin der Flächen sein muss. Klarstellend legt er dar, dass es sich nicht um einen gewidmeten Weg handelt und dieser nicht zum Wegenetz der Stadt gehört. Die Nutzung wurde von den Privateigentümern bisher geduldet. Insofern ist die in der Vergangenheit ausgeübte Praxis der Beauftragung der AQB zur Herstellung einer Zuwegung auf fremden Grund und Boden nicht mehr möglich.
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0169/15
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