F0154/12: Entwurf FAG in Anhörungsphase

Wie der Presse zu entnehmen war, hat das Kabinett den ersten Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) beschlossen und will im September darüber zum zweiten Mal beraten. Ab jetzt soll eine fünfwöchige Anhörungsphase beginnen, bei der die Kommunen Gelegenheit...

09.07.12 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie der Presse zu entnehmen war, hat das Kabinett den ersten Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) beschlossen und will im September darüber zum zweiten Mal beraten. Ab jetzt soll eine fünfwöchige Anhörungsphase beginnen, bei der die Kommunen Gelegenheit haben, zum Entwurf Stellung zu nehmen.

Wir fragen Sie daher:

1. Planen Sie eine Beteiligung bzw. Befassung der kommunalpolitischen Gremien (Stadtrat, Ausschüsse) bei der Erarbeitung der Stellungnahme zum FAG-Entwurf?

2. Wenn ja, wie wollen Sie gewährleisten, dass der Stadtrat innerhalb der fünfwöchigen Anhörungsphase trotz der Sommerpause bis Anfang September 2012 rechtzeitig und ausführlich mit dem Entwurf befasst werden kann?

3. In welcher Form soll der Stadtrat beteiligt bzw. informiert werden und wie sieht die dazu geplante Zeitschiene konkret aus?

4. Halten Sie eine Verlängerung der Anhörungsfrist für sinnvoll mit dem Ziel, dass sich der Stadtrat (und auch die anderen Kommunalparlamente) nach der Sommerpause ausführlich damit beschäftigen kann?

Um mündliche Beantwortung der Anfragen wird gebeten.

Dr. Andreas Bock
Stadtrat

 

Mündliche Antwort des Oberbürgermeisters Herrn Dr. Trümper:

In seiner Beantwortung informiert der Oberbürgermeister über eine am heutigen Vormittag stattgefundene Präsidiumssitzung des Städte- und Gemeindebundes und verweist darauf, dass dieser auch das Gremium sei, welches im Anhörungsverfahren in der Regel beteiligt ist. Im Verfahren werden keine einzelnen Kommunen beteiligt, sonder es werden Spitzenverbände dahingehend angehört, welche Position sie zum Gesetzesentwurf der Regierung haben. Weiterhin wird auch durch den Landtag eine Anhörung durchgeführt, der selbst über die zu Beteiligenden entscheidet. In der Regel werden dies aber auch keine einzelnen Städte sein, sondern konkrete Partner.

Im Weiteren informiert der Oberbürgermeister, dass der Verwaltung auch erst seit Dienstag der Gesetzentwurf vorliegt, aber trotzdem entsprechende Grundpositionen, abgestimmt mit dem Beigeordneten für Finanzen und Vermögen, von ihm im Städte- und Gemeindebund bereits vorgetragen wurden.

Er legt seine Auffassung dar, dass dies nicht in den Ausschüssen und im Stadtrat erörtert werden muss. Auf Grund der Vielzahl von Gesetzesentwürfen sei es nicht leistbar, hier die Diskussion im Stadtrat zu führen. Hier sollte seitens des Stadtrates das Vertrauen entgegen gebracht werden, dass seitens der Verwaltung eine die Interessen der Stadt vertretende Stellungnahme abgegeben wird.
Er verweist darauf, dass diese Stellungnahme nur dem Städte- und Gemeindebund übergeben wird, damit diese in ihre gemeinsame Stellungnahme eingearbeitet werden kann. Er sichert zu, sowohl die Stellungnahme der Verwaltung als auch die gemeinsame Stellungnahme nach deren Vorliegen den Fraktionen zuzuleiten.

Bezug nehmend auf Presseveröffentlichungen verweist der Oberbürgermeister auf die Kompliziertheit der Thematik und legt seine Auffassung dar, dass es zum Gesetzesentwurf noch lange Diskussionen geben wird, weil der endgültige Beschluss des Landestages erst im Dezember erfolgen soll. Bis dahin wird es genügend Gelegenheit auf allen Ebenen geben, einzelne Positionen vorzutragen.

Zur Nachfrage des Stadtrates Wähnelt hinsichtlich einer Prüfung der Möglichkeit zur Beschreitung des Klageweges informiert der Oberbürgermeister, dass eine Klage erst nach einem im Landtag vollzogenen Beschluss erfolgen kann. Es müsse erst abgewartet werden, welchen definitiven Inhalt das Gesetz haben wird.

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Anfragen | Haushalt