F0141/13: Kunst am Bau

Am 13.10.2011 beschloss der Stadtrat unter der Nr. 1069-40(V)11 „… für ein kommunales Bauvorhaben einen angemessenen Anteil der Baukosten für zeitgenössische Kunst zu berücksichtigen und in der Regel bis zu 1% der veranschlagten Baukosten öffentlicher Bauten für Kunst am Bau sowie für die Erhaltung bereits vorhandener Kunst am Bau zu verwenden“. Gut zwei Jahre nach Beschlussfassung hätten wir gerne eine Übersicht... 

06.11.13 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 13.10.2011 beschloss der Stadtrat unter der Nr. 1069-40(V)11 „… für ein kommunales Bauvorhaben einen angemessenen Anteil der Baukosten für zeitgenössische Kunst zu berücksichtigen und in der Regel bis zu 1% der veranschlagten Baukosten öffentlicher Bauten für Kunst am Bau sowie für die Erhaltung bereits vorhandener Kunst am Bau zu verwenden“.

Gut zwei Jahre nach Beschlussfassung hätten wir gerne eine Übersicht zur Umsetzung dieses Beschlusses. Konkret hätten wir gern gewusst:

  1. Bei welchen Bauvorhaben ist für Kunst am Bau eine dem Beschluss entsprechende Summe eingesetzt worden?
    - Welche Kunstwerke entstanden bzw. wurden erhalten?
    - Welche Künstler waren beteiligt?
    - Wie hoch war der Kostenanteil für Kunst an der Bausumme?
  2. Bei welchen Bauvorhaben ist der Beschluss (bisher noch) nicht umgesetzt worden?
    - Welches sind die Gründe hierfür?
    - Was ist zur nachträglichen Umsetzung des Beschlusses geplant?

Ich bitte um kurze mündliche und ergänzende schriftliche Beantwortung.

 

Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender

Stellungnahme der VerwaltungS0249/13

 

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