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20.03.19 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit der Vorlage I0049/17 legt die Verwaltung zynisch dar, dass leider auf der Arndtstraße bisher nicht genug Menschen verunglückt sind, um dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h aus Aspekten der Verkehrssicherheit einzurichten. Jedoch wird auf die Möglichkeit aus Lärmemissionen verwiesen.
In der Stellungnahme S0039/17 wird dargestellt, dass ein entsprechendes schalltechnisches Gutachten bis ca. August 2017 angefertigt wird. Trotz einer gewährten, sehr langen Bearbeitungszeit wurden dem Stadtrat die Ergebnisse bisher nicht mitgeteilt.
Ich frage Sie deswegen:
1. Wann wurden die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung der Stadtverwaltung übergeben?
2. Wieso wurden diese nicht dem Stadtrat zur Information zur Verfügung gestellt?
3. Wie und wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?
4. Ist aus den Ergebnissen eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30km/h zu rechtfertigen? Wenn nein, wieso nicht?
5. Die Arndtstraße ist nach Flächennutzungsplan keine Hauptverkehrsstraße. Damit kann die Straße auf Antrag der Gemeinde auf Tempo 30 zum Schutz der Wohnbevölkerung und der Erhöhung der Aufenthaltsqualität gesenkt werden, indem sie in eine Tempo 30 Zone eingegliedert wird. Welches konkrete Rechtsgut spricht dem entgegen?
Es wird um eine ausführliche schriftliche Antwort gebeten.
Jürgen Canehl
Stadtrat
Anlage: Flächennutzungsplan mit genehmigten Änderungsverfahren
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0164/19
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