F0030/18: Gehwegbefestigung Helmholtzstraße

Vor etwa zwei Jahren wurde an der Ecke Helmholtzstraße / Freie Straße vom Eigenbetrieb SFM mit Mitteln aus dem Stadtumbau Ost ein wunderschöner Kleinkinderspielplatz geschaffen. Er erfreut sich großer Beliebtheit. Leider ist der zum und am Spielplatz entlangführende Gehweg der Helmholtzstraße unbefestigt und häufig bei nasser Witterung voller Pfützen, die derzeit auch vereisen. Bei der Erstellung des Spielplatzes ...

16.02.18 – von Jürgen Canehl –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Magdeburg, Helmholtzstraßevor etwa zwei Jahren wurde an der Ecke Helmholtzstraße / Freie Straße vom Eigenbetrieb SFM mit Mitteln aus dem Stadtumbau Ost ein wunderschöner Kleinkinderspielplatz geschaffen. Er erfreut sich großer Beliebtheit.

Leider ist der zum und am Spielplatz entlangführende Gehweg der Helmholtzstraße unbefestigt und häufig bei nasser Witterung voller Pfützen, die derzeit auch vereisen. Bei der Erstellung des Spielplatzes wurden lediglich an den Eingängen die üblichen Schwalbenschwänze gepflastert (vgl. Foto).

Zwischen den Gebäuden der Wohnungsbaugenossenschaft von 1893 eG und dem Spielplatz befindet sich eine hässliche Ansammlung von drei Blechgaragen. Auch der dortige Gehweg und die Vorfläche zu den Schuppen sind nicht befestigt (vgl. Foto).

 Magdeburg, Helmholtzstraße

  Ich frage Sie deshalb und erbitte folgende Informationen:

  1. Warum ist die Pflasterung des Gehweges bei der Anlage des neuen Spielplatzes unterblieben? Hat es zum Gehweg keine Abstimmung zwischen dem TBA und dem SFM gegeben?

  2. Wie viel Geld müsste dafür aufgebracht werden? Könnte das kurzfristig erledigt werden  oder muss dazu erst ein Antrag zum nächsten Haushalt gestellt werden?

  3. Wem gehört das zwischen Helmholtzstraße 45 und dem Spielplatz gelegene Grundstück? Gehört es zum Städtischen Liegenschaftsservice, der WG 1893 eG oder einem Dritten? Sind es Eigentümergaragen?

  4. Sehen Sie Möglichkeiten diese Garagen zu beseitigen?

Jürgen Canehl
Stadtrat

 

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0073/18

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