DS0402/11/10: Neufassung der städtischen Gefahrenabwehrverordnung

In § 1 j) wird hinter "Einrichtung sind" eingefügt: "auf, über oder unmittelbar neben bzw. unter Straßen gem. § 1 a) befindliche"... 

01.06.12 –

Der Stadtrat möge beschließen:

In § 1 j) wird hinter "Einrichtung sind" eingefügt: "auf, über oder unmittelbar neben bzw. unter Straßen gem. § 1 a) befindliche".
Die gleichlautende Wortgruppe hinter "oder sonstige oberirdische Anlagen (z. B. Brücktragwerke)" wird gestrichen.


Begründung:

Die Änderung hat lediglich klarstellenden Charakter. In der Diskussion zum Kletterverbot gab es Irritationen dahingehend, ob der letzte Teilsatz des Absatzes sich auf den Begriff "Einrichtungen" am Anfang des Absatzes oder auf den unmittelbar davor befindlichen Begriff "sonstige oberirdische Anlagen" bezieht.
Im ersten Fall betrifft das Kletterverbot nur Objekte an Straßen, im zweiten Fall Objekte im gesamten Stadtgebiet. Die Stadtverwaltung legte in der Diskussion dar, dass nur ein Verbot im Bereich von Straßen gemeint war. Durch die Verschiebung der Wortgruppe vom Ende des Satzes an den Anfang wird der Zusammenhang im Sinne der Zielrichtung der Verwaltung klargestellt.

Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender

Kategorie

Angenommen! | Antrag | interfraktionell | Verwaltung | Wohnen