DS0353/17/24: HH 2018 (Strukturen für Radverkehr)

Um der zunehmenden Bedeutung des Radverkehrs in Magdeburg angemessen Rechnung zu tragen, wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Baudezernat die Vollzeitstelle einer/s Radverkehrsbeauftragten zu schaffen, die/der dem Baubeigeordneten direkt unterstellt ist...

16.11.17 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Um der zunehmenden Bedeutung des Radverkehrs in Magdeburg angemessen Rechnung zu tragen, wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Baudezernat die Vollzeitstelle einer/s Radverkehrsbeauftragten zu schaffen, die/der dem Baubeigeordneten direkt unterstellt ist.

Begründung:

Mit der Beschlussfassung zum ISEK, der Erarbeitung und vorgesehenen Beschlussfassung des „Verkehrsentwicklungsplans 2030+“ und des „Masterplans 100% Klimaschutz“ wird der Radverkehr in der Verkehrspolitik eine zunehmende Rolle spielen. Es ist absehbar, dass die derzeitigen personellen Kapazitäten im Stadtplanungsamt zur Bewältigung der gestiegenen Anforderungen anzupassen sind. Ein Mitarbeiter, der sich mit der seiner gesamten Arbeitszeit um Radverkehr kümmern kann, ist jetzt unbedingt erforderlich.

Zu den Aufgaben des/der Radverkehrsbeauftragten gehören die Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Radverkehr bzw. des Beirates für Radverkehr, die Koordinierung von Fahrradaktivitäten, die Öffentlichkeitsarbeit für Radverkehr, die Abstimmung der Planungen zum Radverkehr und die Mitzeichnung sämtlicher den Radverkehr tangierenden Straßenneu- und -umbauten gehören.

Alle ostdeutschen Landeshauptstädte – aber auch Magdeburgs Partnerstadt Braunschweig und Halle – haben zum Teil seit vielen Jahren derartige Vollzeitstellen geschaffen, die aktive Radverkehrsförderung betreiben.

Der in den o.g. Konzeptionen propagierte Umstieg von Autofahrern u.a. auf den Radverkehr ist nicht nur eine sinnvolle klimapolitische Maßnahme, sondern auch effektiv und sparsam. Denn je mehr Bürger*innen sich im Alltag auf das Rad schwingen, desto weniger Kosten braucht die Stadt für Instandhaltung und Bau von Straßen.

Sollte die Position nicht durch Stellenabbau in anderen Bereichen geschaffen werden können, so sind Bruttogehaltskosten für eine/n qualifizierte/n Mitarbeiter/in in Höhe von 65.000 € einzustellen. In diesem Fall sind die dafür entstehenden Kosten aus den Gewinnen der Beteiligung an den Städtischen Werken Magdeburg zu entnehmen.


Oliver Müller                            Olaf Meister
DIE LINKE/future!                    Bündnis 90/Die Grünen

 

  Vorläufiges Ergebnis:

 

  Wiedervorlage:

 

  Ergebnis:

  abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Haushalt | interfraktionell