
10.11.16 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Den gemäß § 18 ff der Hauptsatzung gebildeten Ortschaftsräten werden eigene Budgets in Höhe von 5.000,- € zur Verfügung gestellt, mit denen unabhängig von anderweitigen Veranschlagungen im Haushalt freiwillige Aufgaben im Interesse der jeweiligen Ortschaft bestritten werden können.
Zur Finanzierung der damit einhergehenden Ausgabeerhöhung um 15.000,- € werden Einnahmen aus Mehrerträgen verbundener Unternehmen in gleicher Höhe veranschlagt.
Begründung: erfolgt mündlich!
Olaf Meister
 Fraktionsvorsitzender
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| Wiedervorlage: | 
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| Ergebnis: | abgelehnt | 
Kategorie
Abgelehnt! | Antrag | Haushalt