DS0231/14/5: HH 2015 (Unterstützung FiP)

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die Landeshauptstadt Magdeburg den geplanten Bau eines Aufzugs am Gebäude des „Familienhaus im Park“ (Hohepfortestraße 14) mit einer Beteiligung an den Gesamtkosten unterstützen und damit zur Schaffung..

13.11.14 –

Der Stadtrat möge zur Unterstützung des Familien- und Seniorenzentrums „Familienhaus im Park“ folgendes beschließen: 

1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die Landeshauptstadt Magdeburg den geplanten Bau eines Aufzugs am Gebäude des „Familienhaus im Park“ (Hohepfortestraße 14) mit einer Beteiligung an den Gesamtkosten unterstützen und damit zur Schaffung einer umfassenden Barrierefreiheit des Gebäudes beitragen kann. 

2. Es ist zu prüfen, unter welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt es möglich und sinnvoll ist, die Eintragung der Sicherungsgrundschuld als Grundschuldeintragung zugunsten der Landeshauptstadt Magdeburg auf den Grundstückflächen des „Familienhaus im Park“ bzw. der Familienhaus Magdeburg gGmbH in Höhe von 106.000 € ersatzlos zu streichen und Absatz 2 in der Drucksache DS0225/11 zum Verkauf des Grundstücks an die Familienhaus Magdeburg gGmbH aufzuheben. 

Um getrennte Abstimmung beider Punkte wird gebeten.

 

Begründung:

Zu 2.

Im Jahr 2011 beschloss der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg den Verkauf des Grundstücks „Am Weinhof 6“ (heute Hohepfortestraße 14) zum Kaufpreis in Höhe von 131.000,-€ an die Familienhaus Magdeburg gGmbH.
Verbunden war dies mit einem buchmäßigen Zuschuss in Höhe von 106.000,-€ (Die Differenz zum geschätzten Grundstückswert). Zur Sicherstellung, dass die gGmbH das vorgelegte Konzept umsetzt, wurde eine Sicherung in selbiger Höhe an rangerster Stelle in Abteilung III des Grundbuches verbrieft.
Die gGmbH verwirklichte die Ausbaupläne zur Schaffung eines Familien- und Seniorentreffs (Mehrgenerationenhaus) und eröffnete am 05. April 2013 im Beisein des Oberbürgermeisters und zahlreicher Stadträte das „Familienhaus im Park“. Es hat seitdem täglich geöffnet und ist mit vielfältigen Veranstaltungen ein fester Bestandteil des öffentlichen Lebens in der Landeshauptstadt geworden. Bereits im Jahr 2013 erhielt das Konzept u.a. den Umweltpreis der Landeshauptstadt. Der Träger erhält - anders als bei vergleichbaren Objekten – zum Betrieb des Objektes keinerlei öffentliche Förderung.
Der Träger hat bewiesen, dass er das, dem Stadtrat vorgelegte, Konzept mehr als umgesetzt hat. Die Schuld im Grundbuch kann daher ersatzlos gelöscht werden. Dies erlaubt dem Träger Spielraum für weitere Investitionen, z.B. in den Bau einer geplanten Spielfläche.

 

Zu 1.

Der Träger ist bemüht, das Haus allen Generationen zu erschließen. Ein Hindernis ist derzeit, dass lediglich das Erdgeschoss barrierefrei zugänglich ist. Dies führt dazu, dass nicht alle Veranstaltungen durchgeführt werden können (was Einnahmen zum Betrieb des Hauses gefährdet) bzw. bereits mobilitätseingeschränkte Personen vor Veranstaltungen abgewiesen werden mussten. Der Träger ist bestrebt, in 2015 einen Außenaufzug zu realisieren. Die geschätzten Kosten in Höhe von 76.000,-€ übersteigen die Möglichkeiten des gemeinnützigen Eigentümers. 

Die Landeshauptstadt hat ein elementares Interesse am für die Landeshauptstadt kostenneutralen Betrieb des sozialen Zentrums in der Alten Neustadt. Dieses einmalige Modell ist für den Träger aber nur möglich, wenn er neben der Durchführung gemeinnütziger, öffentlicher Angebote in Eigenregie auch Flächen für andere Veranstaltungen (Tagungen, Seminare, Familienfeiern usw.) vermieten kann. Die Vermietung scheitert dabei häufig an der mangelnden Barrierefreiheit. 

Eine breite Bevölkerungsgruppe aus dem Stadtteil, aber auch Familien und Senioren aus dem ganzen Stadtgebiet, nutzen die Angebote des „Familienhaus im Park“. Insbesondere ältere Menschen sind zunehmend von einer Mobilitätseinschränkung betroffen. Familien mit Säuglingen stehen vor ähnlichen Problemen.
Da die monetäre kommunale Förderung des Hauses bisher minimal war und nicht einmal den eingenommenen Kaufpreis überstieg, sollte zum Abschluss der vom Träger organisierten und finanzierten Komplettsanierung eine einmalige Projektförderung des dringend notwendigen Aufzuges erfolgen.
 

Frank Theile, DIE LINKE/Gartenpartei

Olaf Meister, Bündnis 90/Die Grünen

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Haushalt | interfraktionell