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12.11.15 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Den gemäß Hauptsatzung gebildeten Ortschaftsräten werden gemäß § 20 Abs.1 Nr. 3 Hauptsatzung eigene Budgets zur Verfügung gestellt, mit denen unabhängig von anderweitigen Veranschlagungen im Haushalt freiwillige Aufgaben im Interesse der jeweiligen Ortschaft bestritten werden können.
Für Pechau und Randau-Calenberge wird das Budget in Höhe von jeweils 5.000 €, für Beyendorf-Sohlen in Höhe von 7.500 € festgesetzt.
Zur Finanzierung der damit einhergehenden Ausgabeerhöhung um 17.500 € werden Einnahmen aus Mehrerträgen verbundener Unternehmen in gleicher Höhe veranschlagt.
Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender
Vorläufige Ergebnisse: |
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Wiedervorlage: |
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Ergebnis: | abgelehnt |
Kategorie
Abgelehnt! | Antrag | Haushalt