22.06.23 –
Im Beschlussvorschlag werden Punkt 1.+ 2. wie folgt geändert (siehe Fettdruck/Streichung):
 1. Der Betrieb eines Verleihsystems für elektrische Tretroller (E-Scooter) im Sinne der
 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wird für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt
 Magdeburg grundsätzlich kritisch als eine sinnvolle Ergänzung des Mobilitätsangebotes
 besonders für Randzeiten und Tourist*innen gesehen. LINK
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