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08.02.23 –
Die Beschlussvorlage ist wie folgt zu ändern:
Punkt 3 wird neu gefasst:
3. Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt.
Als neuer Punkt 5 wird eingeführt:
5. Im Verfahren ist zu prüfen, ob eine öffentliche Durchwegung als Fuß- und Radweg möglich ist. LINK
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