08.02.23 –
Die Beschlussvorlage ist wie folgt zu ändern:
 Punkt 3 wird neu gefasst:
 3. Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt.
 Als neuer Punkt 5 wird eingeführt:
 5. Im Verfahren ist zu prüfen, ob eine öffentliche Durchwegung als Fuß- und Radweg möglich ist. LINK
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