A0095/23 Änderung der Grenzwerte für Verpflichtungserklärungen von Magdeburger*innen

24.05.23 –

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt für die Bonitätsprüfungen im Zuge von Verpflichtungserklärungen durch die Magdeburger Ausländerbehörde zukünftige Einkommensbzw. Sparguthabenrichtwerttabelle nach Berliner bzw. Münchner Vorbild anzuwenden und diese auf der Webseite der Ausländerbehörde zu veröffentlichen. LINK