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04.11.19 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der regelmäßige Energiebericht ist ab dem Jahr 2020 um Zielstellungen, Strategien und Maßnahmen im Energiebereich (elektrische Energie, Wärme- und Kälteenergie, Wasserverbrauch) der kommunalen Liegenschaften sowie der Einordnung dieser Erfüllung in einer geeigneten Skala zu ergänzen.
Grundlage hierfür sollen die beschlossenen Ziele und Maßnahmen aus dem Masterplan 100% Klimaschutz sowie den bisherigen Energiekonzepten oder anderen bereits gefassten Beschlüsse sein.
Hierzu zählen auch die langfristigen Ziele aus dem Masterplan 100%: „Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 95% als auch eine Minderung des Endenergieverbrauchs um mehr als 50% bis zum Jahr 2050 (jeweils gegenüber 1990)“ sowie der Stadtratsbeschluss A0109/19/3/1 („Klimakrise“) mit dem Ziel einer CO2-neutralen Stadt bis 2035.
Bei denkmalgeschützter Altbausubstanz sind ambitionierte Zielsetzungen unabhängig von den EnEV-Anforderungen zu treffen, damit auch hier Energieeinsparziele zukünftig verfolgt werden.
Über die getroffenen bzw. identifizierten Zielkennwerte sowie die geplante Skala ist im Vorfeld der Erstellung des nächsten Energieberichts der Stadtrat sowie die Ausschüsse BA KGM und UwE spätestens Ende 2020 zu informieren.
Um Überweisung in den Betriebsausschuss Kommunales Gebäudemanagement (KGM) und den Ausschuss Umwelt und Energie (UwE) wird gebeten.
Begründung:
Der Energiebericht 2019, welcher ausschließlich die Sektoren Elektroenergie, Wärmeenergie, Kälteenergie und Wasser beinhaltet, zieht lediglich ein kurzes Fazit bestehend aus vier Sätzen und formuliert höchstens vage Zielsetzungen für die Zukunft.
Die Landeshauptstadt ist eigentlich in Bezug auf die kommunale Energiepolitik mit der städtischen Gesellschaft SWM (siehe S0337/18), dem abgeschlossenen Projekt Magdeburg EnergieEffizienteStadt (MD-E4), dem Masterplan 100% Klimaschutz sowie dem Energiebericht, der in regelmäßigem Abstand vorgelegt wird, gut aufgestellt. Es bedarf der Festlegung von Zielen in Bezug auf die rationelle Energieverwendung und die Emissionsvermeidung bzw. der Kommunikation eben dieser im Energiebericht bzw. in der Öffentlichkeit. Ansonsten sind die ehrgeizigen Ziele der CO2-Neutralität bis 2035 zu mindestens für den Energiebereich nicht zu erreichen. Ohne konkrete Zielstellungen können Erfolge nicht überprüft werden und bleiben aus der Erfahrung auch Maßnahmen auf der Strecke.
Der Deutsche Städtetag (1) führt in seinen Hinweisen zum kommunalen Energiemanagement im Bereich Energieberichte für kommunale Liegenschaften folgende Zielsetzung von Energieberichten auf:
- Mit Hilfe des Energieberichts kann die Umsetzung energiepolitischer Beschlüsse z. B. zum Ausbau der Kraft- Wärme-Kopplung, zum Grad der Nutzung regenerativer Energien, zum Umgang mit Energie in den eigenen Liegenschaften oder zur Entwicklung der energiebedingten CO2-Emissionen dokumentiert werden.
- Darüber hinaus ist der Energiebericht ein Tätigkeitsnachweis für das Energiemanagement gegenüber den politischen Gremien und gibt die Möglichkeit zur Ist-Analyse. Außerdem bietet der Energiebericht die Grundlage, um Ressourcenschutz aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen als wichtige Aufgabe der Stadt darzustellen.
- Der Energiebericht wird auch als wichtiges Controlling-Instrument im Sinne der Planung und Steuerung des Energieeinsatzes (Verbrauch und Kosten) genutzt.
- Durch den Energiebericht können alle Zielgruppen. zum sparsamen Umgang mit Energie und Wasser motiviert werden.
- Zusätzlich kann eine regelmäßige Energieberichterstattung als Instrument zur Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Die Kommune kann dokumentieren, dass sie ihrer Vorbildrolle im Klimaschutz durch eine effiziente Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften gerecht wird.
(1) Deutsche Städtetag: Energieberichte für kommunale Liegenschaften, kommunalen Energiemanagement, Juli 2002 Ausgabe 2.3 (alte Ausgabe 9)
Madeleine Link, Fraktionsvorsitzende
Olaf Meister, Fraktionsvorsitzender
Kathrin Natho, Stadträtin
Vorläufiges Ergebnis: | 14.11.19 Ausschussüberweisung |
Wiedervorlage: | |
Ergebnis: |
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