A0204/23 Energiewende vorantreiben - Kommune und Bürger*innen profitieren

12.09.23 –

Der Stadtrat möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit Interessent*innen zur Errichtung von
Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet entsprechend
dem § 6 Absatz 2 und 3 EEG 2023 eine Vereinbarung über die finanzielle Zuwendung an die
Kommune zu treffen und diese Vereinbarung vertraglich festzuhalten. LINK

Kategorie

Antrag | Energie