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15.11.05 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt umfassend darzustellen, wie die bisherige Bilanz der 2001 beschlossenen Übertragung der städtischen Wärmeerzeugungs- und -versorgungsanlagen ausgefallen ist.
Dabei ist die Entwicklung der Gesamtkosten der Stadt für die Wärmeversorgung (einschl. Energie-, Wartungs-, Personal- und sonst. Kosten) ebenso wie der Energieverbrauch in der Entwicklung der einzelnen Jahre (vorher/nachher) darzustellen. Des weiteren ist die in Anlage 2 der DS 0310/01 prognostizierte Kostenentwicklung mit der tatsächlichen zu vergleichen.
Begründung:
Gut vier Jahre nach Beschluss zur Übertragung der städtischen Wärmeerzeugungs- und "versorgungsanlagen ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen. Der Oberbürgermeister sollte diese in einer für alle Stadträte nachvollziehbaren detaillierten Darstellung vorlegen.
Vorläufige Ergebnisse:
Wiedervorlage:
Ergebnis:
Ohne Beratung in den Fachausschüssen angenommen.
Kategorie
Angenommen! | Antrag | Energie | Haushalt