
07.10.21 –
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Stadt Magdeburg hält am Ziel der Einführung eines kostenfreien Schüler*innentickets fest.
 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegen den Widerspruchsbescheid des
 Landesverwaltungsamtes vom 10. September 2021 fristgemäß Klage vor dem Verwaltungs -
 gericht Magdeburg zu erheben.
 3. Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, den Stadtrat regelmäßig über den
 Fortgang der Angelegenheit zu unterrichten.
Um sofortige Abstimmung wird gebeten. 
Begründung: 
 Der Magdeburger Stadtrat hat am 03.12.2020 die Einführung des „Magdeburger Schülertickets“
 zum Schuljahr 2021/22 beschlossen. Dieser Beschluss wurde vom Landesverwaltungsamt am
 21.04.2021 beanstandet. Der hiergegen eingelegte Widerspruch der Stadt Magdeburg wurde nun
 mit dem jetzt anzugreifenden Widerspruchsbescheid zurückgewiesen.
 Der Stadtrat sollte an dem ursprünglichen Ziel des kostenfreien Schüler*innentickets und seiner
 im Beschluss 906-032(VII)21 vom 6.5.2021 dargelegten Rechtsansicht festhalten. Da der
 Stadtrat sich in der Vergangenheit nicht entschließen konnte, gegen die Beanstandungs -
 verfügung gerichtlich auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs
 vorzugehen, konnte eine vorläufige kurzfristige gerichtliche Klärung des Rechtsstreits nicht
 erfolgen, so dass die Einführung zum Schuljahr 2021/2022 nicht mehr möglich war. Die
 gegenteiligen Positionen bestehen jedoch unverändert, wenn auch nun für abweichende
 Einführungszeitpunkte fort.
 In der Klagebegründung sollte ergänzend zu den bisherigen Positionen insbesondere auch
 berücksichtigt werden, dass der Stadtrat von einer deutlich geringeren finanziellen Belastung
 ausgeht, als sich dies ohne nähere Begründung im Bescheid des Landesverwaltungsamtes
 niederschlägt. Vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt Magdeburg eben nicht in der
 Haushaltskonsolidierung befand, blieb die konkrete Gegenfinanzierung berechtigterweise der
 Haushaltsberatung und -verabschiedung vorbehalten.
 Insbesondere sollte jedoch der Auffassung des Landesverwaltungsamtes entgegengetreten
 werden, dass klimapolitische Zielstellungen aktuell nicht verfolgt werden dürfen, da eine
 Finanzierung nicht gegeben sei (Seite 5, 2. Absatz des Widers pruchsbescheids).
 Angesichts des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2021 erscheint es
 weder politisch noch juristisch nachvollziehbar, dass Maßnahmen zur Erreichung der
 Klimaneutralität von der Kommunalaufsicht als schlichte freiwillige Maßnahmen im Rang des
 Aufstellens von Parkbänken betrachtet werden. Tatsächlich handelt es sich insoweit um
 dringende Maßnahmen der Daseinsvorsorge, die im Übrigen auch auf die Vermeidung
 zukünftiger Kosten gerichtet sind.
 Auch diese müssen natürlich ordentlich finanziert und begründet sein, die von der
 Kommunalaufsicht angenommene Nachrangigkeit besteht jedoch nicht.
Madeleine Linke                    Olaf Meister
 Fraktionsvorsitzende              Fraktionsvorsitzender
 Fraktion Grüne/future!            Fraktion Grüne/future!
ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp
| Vorläufiges Ergebnis: | Stadtrat 11.10.2021: in die Ausschüsse verwiesen | 
| Wiedervorlage: | Stadtrat 04.11.2021: mit Beschlussfassung zum Änderungsantrag erledigt | 
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