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15.12.04 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Freien Trägern ermöglichen, unter Einhaltung der Förderrichtlinien und im Einklang mit der Satzung der LH Magdeburg über die Aufnahme von Kindern in kommunalen Kindereinrichtungen, die Öffnungszeiten der Einrichtungen entsprechend den Elternwünschen zu gestalten.
Der Oberbürgermeister legt deshalb dem Stadtrat im II. Quartal 2005 nach Beratung im Jugendhilfeausschuss einen geänderten Entwurf der "Satzung der LH Magdeburg über die Aufnahme von Kindern in kommunalen Kindereinrichtungen" sowie der Förderrichtlinien vor.
Begründung:
In § 5 Öffnungszeiten - Aufsicht der Satzung der LH Magdeburg über die Aufnahme von Kindern in kommunalen Kindereinrichtungen sind die Regelöffnungszeiten von 6.00 - spätestens 18.00 Uhr festgelegt. Zwar liegt es dem Ermessen der Stadt, im Benehmen mit dem Kuratorium mehrheitlich Ausnahmen von der Regelöffnungszeit zwischen 6.00 und 18.00 Uhr vorzunehmen, aber eben auch nur im Rahmen dieser Regelöffnungszeit.
Jetzt, nach Übergabe vieler kommunaler Kindereinrichtungen an Freie Träger, sollte die Satzung bezüglich der Öffnungszeiten offener gestaltet werden, um es der Entscheidung der Träger zu überlassen, wann und wielange die jeweilige Einrichtung geöffnet hat. Diese sollten sich dann ausschliesslich nach den Elternwünschen und -bedürfnissen richten. Hierbei geht es nicht um eine Ausdehnung der Verweilzeiten der einzelnen Kinder in der Einrichtung im Rahmen des gesetzlichen Anspruches, sondern um die Flexibilisierung der Angebote im Sinne einer aktiven Familienpolitik.
Vorläufige Ergebnisse:
Verweis in die Fachausschüsse Jugendhilfe und Kommunales, Rechts und Bürgerangelegenheiten Wiedervorlage:
Ergebnis:
Zurückgezogen.
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