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01.07.20 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Magdeburg wendet die Regelungen zur Förderung von Carsharing entsprechend dem „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing“ (CsgG) für die Verkehrsflächen der Stadt an und fördert Carsharing.
Auf Antrag werden Carsharinganbietenden bis zu 5 Stellplätze pro Stadtteil zur Verfügung gestellt. Auf nicht öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen, die dem motorisierten Individualverkehr kostenlos zum Parken überlassen werden, werden Stellplätze für Carsharinganbietende kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für übrige Verkehrsflächen wird eine Gebühr von maximal 25 €/Monat erhoben.
Begründung:
„Im Jahr 2015 belegte Magdeburg im Städte-Ranking des Bundesverbands Carsharing mit 0,1 Car-Sharing-Fahrzeugen je 1.000 Einwohner Platz 77. In Karlsruhe (Spitzenplatz) war die Angebotsdichte mit 2,15 Car-Sharing-Fahrzeugen pro 1.000 Einwohner*innen mehr als 21 Mal so hoch, in Halle (S.) mit 0,25 Fahrzeugen je 1000 Einwohner 2,5 Mal so hoch.
„Dort, wo Car-Sharing angeboten wird, wurde die Anschaffung privater Fahrzeuge entsprechend verringert, teilweise wurden Pkw abgeschafft.“ (Masterplan 100% Kliamschutz, Maßnahme C 5.2 „Ausbau Car-Sharing“). Unsere Stadt droht zeitweise im Verkehr zu ersticken, der Parkdruck in einigen Stadtgebieten ist auf ein schwer zu ertragendes Niveau gestiegen. Wenn also der Begriff „Mobilitätswende“ nicht nur eine leere Phrase ohne Bezug zur Realität sein soll, muss etwas geschehen. Innovative Lösungen sind gefragt.
Einer der Bausteine zur Lösung des Problems ist, nach Meinung vieler Expert*innen, der Ausbau und die Förderung von Carsharingangeboten. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag am 30.03.2017 das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz -CsgG)“ verabschiedet. Dieses Gesetz hebt ausdrücklich die verkehrs-und umweltentlastende Wirkung des Carsharings hervor und bietet einige Möglichkeiten, Angebot und Nachfrage in diesem Bereich zu fördern.
Dies kann zum Beispiel durch die Einrichtung von Carsharingparkplätzen geschehen. Bei der Einrichtung solcher Stellflächen auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen handelt es sich um eine Sondernutzung der Straßen, die in § 18 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) geregelt ist. Nach Aussage des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt ist damit die Rechtsgrundlage für die Einrichtung stationsbasierter Carsharingparkplätze auf kommunalen Straßen in Sachsen-Anhalt gegeben.
Auf nicht öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen der Stadt ist die Einrichtung von Carsharingplätzen unproblematisch. Eine Benachteiligung von Carsharingangeboten gegenüber dem privaten motorisierten Individualverkehr sollte daher unbedingt ausgeschlossen werden.
Die Verabschiedung des Carsharinggesetzes war für viele Kommunen ein Startschuss. Die Stadt Leipzig plant etwa 25 Standorte mit ca. 50 Stellplätzen jährlich neu zu eröffnen. Auch der Stadtrat Halle hat den Antrag der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD-Fraktion zur Förderung des Carsharing (Vorlage: VII/2019/00300 am 30.10.2019) beschlossen.
Madeleine Linke
Fraktionsvorsitzende, Grüne/future!
Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender, Grüne/future!
Wigbert Schwenke
Fraktionsvorsitzender, Fraktion CDU/FDP
Jens Rösler
Fraktionsvorsitzender, SPD-Stadtratsfraktion
Vorläufiges Ergebnis: | Stadtratssitzung 13.07.2020: Ausschussüberweisung |
Wiedervorlage: | |
Ergebnis: |
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung
Kategorie
Antrag | interfraktionell | Klimaschutz | Stadtentwicklung | Stellungnahme | Umwelt | Verkehr | Vorläufiges Ergebnis!