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01.07.20 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Vertreter*innen der Stadt Magdeburg in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Magdeburg GmbH werden angewiesen, Verträgen bzw. Vertragsänderungen über den zukünftigen Betrieb, insbesondere der Verpachtung des Verkehrslandeplatzes nur zuzustimmen, soweit darin folgende Lärmschutzmaßnahmen verbindlich umgesetzt werden:
Es wird um Überweisung in KRB und UWE gebeten.
Begründung:
Im Sinne eines Ausgleichs der Interessen zwischen den Nutzer*innen und Anwohner*innen des Verkehrslandeplatzes machen sich verbindliche Regelungen zum Lärmschutz erforderlich. Die vorstehende Regelung entspricht der Rechtslage gemäß der Landeplatzlärmschutzverordnung des Bundes die für Landeplätze mit mehr als 15.000 Motorflugbewegungen im Jahr gilt. Magdeburg liegt jeweils knapp unterhalb dieser Schwelle.
Der Lärmschutz für die Bevölkerung macht aber eine dauerhafte verbindliche analoge Regelung zur Verordnung sinnvoll. Spätestens 2023 ist eine Neufassung von Pachtverträgen möglich. Ggf. könnten Änderungen einvernehmlich jedoch auch bereits zuvor vorgenommen werden.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit spezielle Anforderungen an die Vertragsgestaltung abweichend vom Verordnungstext gezielt zu berücksichtigen. Hierzu müsste ein Austausch mit Nutzer*innen und Anwohner*innen erfolgen, der ggf. auch im Zuge der Ausschussbefassungen möglich wäre.
Madeleine Linke
Fraktionsvorsitzende
Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender
Vorläufiges Ergebnis: | Stadtrat 13.07.2020: Ausschussüberweisung |
Wiedervorlage: | Stadtrat 18.03.2021 |
Ergebnis: | Stadtrat 18.03.2021: abgelehnt |
Kategorie
Abgelehnt! | Antrag | Gesundheit | Stadtentwicklung | Umwelt | Verkehr