A0124/12: Nutzbarmachung Feldweg

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den an der Ostseite der Sohlener Berge bestehenden Weg des ländlichen Wegekonzeptes Nr. 000 077 nach Osten bis zur Welsleber Straße unter in Anspruchnahme des Flurstücks 10008 so zu verlängern, dass er für Fußgänger und Radfahrer nutzbar ist. Hinsichtlich der Finanzierung... 

12.11.12 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den an der Ostseite der Sohlener Berge bestehenden Weg des ländlichen Wegekonzeptes Nr. 000 077 nach Osten bis zur Welsleber Straße unter in Anspruchnahme des Flurstücks 10008 so zu verlängern, dass er für Fußgänger und Radfahrer nutzbar ist.

Hinsichtlich der Finanzierung ist, wie in ähnlich gelagerten Fällen, eine für die Stadt kostenneutrale arbeitsförderliche Maßnahme anzustreben.

Um Überweisung in den StBV-Ausschuss wird gebeten.

Begründung:

Derzeit ist das Gebiet der Sohlener Berge vom Stadtteil Westerhüsen aus nur über Umwege zu erreichen, da die historisch bestehenden Wegebeziehungen in der Zeit der DDR beseitigt wurden. Zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität wäre jedoch die Ermöglichung eines fußläufigen Zugangs sinnvoll.

Der Antrag beabsichtigt die Wiederherstellung eines Feldweges, der bis in die 1980er Jahre von der Welsleber Straße in Westerhüsen zu den Sohlener Bergen führte. Während auf einem Teilstück der Feldweg erhalten blieb und noch heute als Weg 000 077 in Benutzung ist, wurde das östliche, etwa 400 Meter lange Teilstück überpflügt, so dass die Verbindung nach Westerhüsen seit dem unterbrochen ist.

Das schmale Flurstück 10008, auf dem der Weg verlief und wieder verlaufen sollte, befindet sich im Eigentum der Stadt Magdeburg. Eine Inanspruchnahme privater Flächen ist daher nicht erforderlich.

In der Nachbarschaft wurde im Laufe des Jahres 2012 der bestehende Feldweg von der Sohlener Straße in Richtung Hohlweg mittels einer arbeitsförderlichen Maßnahme, für die Stadt kostenneutral, erneuert. Ein ähnliches Modell wäre auch hier sinnvoll, wobei aufgrund der Wiederanlage der historischen Wegebeziehung ein erheblich erhöhter Nutzwert für die Bevölkerung entsteht.

Eine Nutzbarkeit durch Kraftfahrzeuge sollte nicht eintreten, um den Bereich der Sohlener Berge nicht unnötig mit Verkehr zu belasten und Unkosten zu vermeiden. Eine Versiegelung des Bodens sollte vermieden und ggf. eine wassergebundene Bauweise angewandt werden. Durch die mit der Wiederanlage des Feldweges einhergehende kleinteiligere Gestaltung der Landschaft, ergibt sich darüber hinaus eine positive Auswirkung für das Landschaftsbild und die lokale Ökologie.

Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender

 

Vorläufige Ergebnisse:

Überweisung in den Fachausschuss

Wiedervorlage:

vom 06.12.2012

Ergebnis:

abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Stadtentwicklung | Verkehr