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24.10.13 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis spätestens zum II. Quartal 2014 eine Prioritätenliste zur Sanierung von Fuß- und Radwegen zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen.
Begründung:
Die finanziellen Mittel für die Sanierung von Fuß- und Radwegen sind knapp und werden auch in den nächsten Jahren nicht erheblich steigen können. Umso notwendiger ist es, die vorhandenen bzw. zusätzlich erschließbaren Mittel gezielt dort einzusetzen, wo sie den höchsten Effekt erzielen.
Zur Entscheidung über den Mitteleinsatz wäre eine Prioritätenliste hilfreich. Diese Liste sollte auf der Sanierungsnotwendigkeit beruhen und auch überschlägliche Sanierungskosten enthalten. Finanzierungsmöglichkeiten sollten dabei erst einmal außer Betracht bleiben.
Als Kriterien wären z. B. die Unfallgefahr aufgrund des Zustands, die Frequenz und eine besondere Bedeutung um Fuß- und Radwegsystem denkbar.
Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender
Vorläufige Ergebnisse: | Beratung in den Fachausschüssen |
Wiedervorlage: |
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Ergebnis: | ungeändert beschlossen |
Kategorie
Angenommen! | Antrag | Verkehr