A0082/20: Außengastronomie Ratskeller

Der Stadtrat spricht sich dafür aus, dem Ratskeller ab diesem Jahr von Ostern bis Mitte Oktober auf Basis der Sondernutzungssatzung den Betrieb einer Außengastronomie zu gestatten. Mit der Eröffnung einer Außenterrasse vor dem Rathaus verzichtet...

09.03.20 –

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Der Stadtrat spricht sich dafür aus, dem Ratskeller ab diesem Jahr von Ostern bis Mitte Oktober auf Basis der Sondernutzungssatzung den Betrieb einer Außengastronomie zu gestatten. Mit der Eröffnung einer Außenterrasse vor dem Rathaus verzichtet der Gastronom auf den Betrieb des Ratsgartens.
  2. Die angedachte Terrasse kann die Vorfläche des Eingangs zum Ratskeller einschließlich des Bereichs um den Roland sowie die davorliegende Straßenfläche umfassen.
  3. Die Gestaltung der Terrasse soll dem Ambiente des Marktes entsprechen und im Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, sowie in den Ausschüssen Kultur und Wirtschaftsförderung, Tourismus und regionale Entwicklung vorgestellt werden.
  4. Der nördliche Eingang zum Rathaus ist auch entlang der Fassade ungehindert und barrierefrei zu garantieren. Die Vorfahrt z. B. von Botschaftern usw. muss weiterhin garantiert sein.

Begründung:

Marktplätze sind Zentren von Städten, die im Alltag mit Leben gefüllt sein sollten. Dazu gehört auch, dass mehr gastronomische Angebote auf dem Alten Markt stattfinden.

Dieses Defizit war ein wesentlicher Grund für die Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs. Allerdings sollte schon vor der Umsetzung des Wettbewerbs diese Initiative zur Belebung des Alten Marktes genutzt werden. Die vom Ratskeller in den letzten Jahren durchgeführte Bespielung des Martin-Luther-Platzes südlich des Rathauses ist nicht ganz unproblematisch (z. B. weite Wege, Toilettenfrage, Baumschutz). Der Betreiber würde auf seine Kosten stattdessen lieber eine gut einsehbare Terrasse in unmittelbarer Nähe zum Ratskeller einrichten. Durch von ihm angeschaffte mobile Blumenkübel soll die Durchfahrt vor dem nordwestlichen Vorfeld des Rathauses beschränkt werden.

Die Antragssteller gehen davon aus, dass für die An- und Abfahrt der Markthändler diese Einschränkung hinnehmbar ist.

Auch wenn der Gastwirt am liebsten 160 Sitzplätze schaffen möchte, sollte zunächst mit der in der anliegenden Lageskizze gekennzeichneten Fläche begonnen werden. Rondellflächen sollten möglichst nicht einbezogen werden, da ggf. wiederkehrende Veranstaltungen (Wochenmarkt) und einmalige Veranstaltungen (1. Maikundgebung, Bierfest, usw.) behindert werden könnten. Die Sicherstellung der Stromversorgung und einer noch mit der Denkmalpflege abzustimmenden Beleuchtung wird bei zunehmender Entfernung vom Ratskeller schwerer.

Vom Betreiber ist angedacht, die Außengastronomie bis spätestens 22.00 Uhr zu öffnen und nach Schließung die mobilen Kuchen-, Eis- und Getränketheken in den Eingangsbereich des Ratskellers zu schieben.

Nach einem Grundsatzbeschluss des Stadtrates im März sind die Einzelheiten der Sondernutzung mit dem SB 66.31 des Tiefbauamtes kurzfristig abzustimmen, damit die Außengastronomie ab Ostern zur Verfügung steht.

Madeleine Linke
Vorsitzende Fraktion Grüne/future!

Olaf Meister
Vorsitzender Fraktion Grüne/future!

Burkhard Moll
Fraktionsvorsitzender Tierschutzpartei/Bund für Magdeburg

Stephan Papenbreer
Stadtrat, CDU/FDP-Fraktion

Vorläufiges Ergebnis:

16.04.2020 Ausschussüberweisung 

Wiedervorlage:

Ergebnis:

Kategorie

Antrag | Stadtentwicklung | Tourismus | Vorläufiges Ergebnis!