A0072/12: Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse

Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg wird wie folgt geändert: In § 8  wird ein neuer Absatz 6 mit nachfolgendem Wortlaut eingefügt...

22.06.12 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg wird wie folgt geändert:

In § 8  wird ein neuer Absatz 6 mit nachfolgendem Wortlaut eingefügt:
(6) Beschließende und beratende Ausschüsse haben grundsätzlich innerhalb der ihnen jeweils übertragenen Zuständigkeiten ein Selbstbefassungs- und Antragsrecht.

Um Überweisung des Antrages in die Ausschüsse KRB und VWA wird gebeten.


Begründung:

Zuletzt gab es die Fragestellung dahingehend, ob Ausschüsse berechtigt sind, sich von sich aus mit Fragen aus ihrem Aufgabenkreis zu befassen, sie also über ein Selbstbefassungsrecht verfügen.

Die Ausschüsse sollen Gelegenheit haben ihre Aufgabenkreise intensiv und gewissenhaft zu bearbeiten und flexibel auf auftretende thematische Problemstellungen zu reagieren. Es erscheint als unnötiger Formalismus, wollte man fordern, dass der Stadtrat einzelne Fragestellungen erst jeweils konkret dem Ausschuss überweisen muss. 

Mit der vorstehenden Änderung der Hauptsatzung wird den Ausschüssen nunmehr ausdrücklich ein solches Selbstbefassungsrecht gewährt.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Überweisung in die Fachausschüsse

Wiedervorlage:

Ergebnis:

ungeändert beschlossen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | interfraktionell | Verwaltung