A0040/12: Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR

Der Beschluss-Nr. 033/002(V)09 vom 13.08.2009 zum interfraktionellen Antrag A0130/09, mehrheitlich gefasst vom Stadtrat in seiner Sitzung am 13. August 2009, wird auch auf die Stadträte angewandt, die in dieser Legislaturperiode bereits nachgerückt sind ...

24.04.12 –

Der Stadtrat möge beschließen:
Der Beschluss-Nr. 033/002(V)09 vom 13.08.2009 zum interfraktionellen Antrag A0130/09, mehrheitlich gefasst vom Stadtrat in seiner Sitzung am 13. August 2009, wird auch auf die Stadträte angewandt, die in dieser Legislaturperiode bereits nachgerückt sind bzw. bis zu deren Ende noch nachrücken werden.
Von einem Ausschussverweis kann abgesehen werden, da es sich um einen politischen Beschluss handelt.

Begründung:
Aktuell üben im Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg sieben neue Stadträte (das entspricht 12,5 %) ihr Mandat aus, die nicht auf offizielle und inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR überprüft wurden.
Auch für sie möge der o. gen. Beschluss zutreffen, der für die Wahlperiode 2009 – 2014 getroffen wurde.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

zurückgezogen

Kategorie

Antrag | Demokratie | interfraktionell | Zurückgezogen!