A0022/12: Änderung der Ehrenbürgersatzung

Paragraph 6, Absatz 3 der „Satzung über die Verleihung von Ehrenbürgerrechten, Ehrenbezeichnungen und weiteren Ehrungen von Einwohnern und Einwohnerinnen der LH MD“ wird wie folgt geändert: Die Ernennung zum „Ehrenbotschafter der Landeshauptstadt Magdeburg“ erfolgt bis auf ...

07.03.12 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Paragraph 6, Absatz 3 der „Satzung über die Verleihung von Ehrenbürgerrechten, Ehrenbezeichnungen und weiteren Ehrungen von Einwohnern und Einwohnerinnen der LH MD“ wird wie folgt geändert:

Die Ernennung zum „Ehrenbotschafter der Landeshauptstadt Magdeburg“ erfolgt bis auf Widerruf.
Der Widerruf ist sowohl von Seiten des Ernannten als auch von Seiten der Landeshauptstadt möglich.
Ein Widerruf seitens der Landeshauptstadt erfolgt durch den Stadtrat nach nicht öffentlicher Beratung mit mindestens zweidrittel Mehrheit der anwesenden Stadträte.
Die Verwaltung informiert den Stadtrat im Abstand von zwei Jahren über das Wirken der Ehrenbotschafter.


Der Antrag soll in den KRB und den KA überwiesen werden.

Begründung:

Seit der Novellierung der Satzung 2006 ist der Paragraph 6 „Ehrentitel Ehrenbotschafter der Landeshauptstadt Magdeburg“ mehrfach angewandt worden.

Die angewandte Praxis zeigt, dass eine Befristung des Titels auf zwei Jahre mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre, d.h. eine Titelvergabe für maximal vier Jahre, für einige Titelträger nach Ablauf dieser Zeit eher negative Fragen aufwerfen wird. Ein formaler Satzungsgrund für das Auslaufen der Ehrenbotschaftertätigkeit ist schwer zu vermitteln.

Gesellschaften (bspw. die Otto-von-Guericke-Gesellschaft), Unternehmen (bspw. die Abtshof GmbH), Ensembles (bspw. das Sax´n-Anhalt Orchester, das Rossini-Quartett oder – wie beantragt - das Puppentheater) oder Vereinigungen übernehmen die Titel bspw. in ihre Geschäftspost und Werbematerialien – und sollten dies auf Dauer tun können, denn sie pflegen gewöhnlich kontinuierlich langjährige Kontakte zu überregionalen Partnern.

Durch eine regelmäßige Information der Verwaltung über das Wirken der Ehrenbotschafter wird gewährleistet, dass die Mitglieder des Stadtrates stets den aktuellen Stand der Titelinhaber kennen.

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

geändert beschlossen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | interfraktionell | Kultur