A0020/22 Flächen für Solarenergie in Magdeburg

Der Stadtrat möge beschließen: Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit - der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg, - der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH, - dem Stadtplanungsamt, - dem Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement, - den Stadtwerken Magdeburg,

23.02.22 –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit

- der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg,

- der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH,

- dem Stadtplanungsamt,

- dem Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement,

- den Stadtwerken Magdeburg,

- dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Gespräche darüber zu führen, welche öffentlichen Flächen (Kommunal, Land und Bund sowohl Dach- wie Freiflächen) sowie welche großflächig versiegelten privaten Freiflächen oder Konversionsflächen für Solarenergie (Wärme und Strom) zur Verfügung stehen (könnten) und wie diese und unter welchen Bedingungen und mit welchen Maßnahmen zur Energiegewinnung bereitgestellt werden könnten.

Die Ergebnisse der Gespräche sowie mögliche Standorte für Solarenergie (privat und öffentlich) sollen dem Stadtrat, den Ausschüssen Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (StBV) sowie Umwelt und Energie (UwE) im Rahmen einer Sitzung im 4. Quartal 2022 vorgestellt werden.

Begründung:

In seiner Sitzung am 14.05.2020 fasste der Stadtrat den Beschluss-Nr. 519-015(VII)20: „Der Oberbürgermeister wird mit der Erstellung eines Solarkatasters für öffentliche Flächen und Gebäude im Eigentum der Stadt Magdeburg beauftragt. Die Erstellung kann ggf. durch Aktualisierung oder den Kauf des bereits bestehenden Tools EnerGis geschehen. Die Ergebnisse werden, unter Beachtung des notwendigen Datenschutzes, allen interessierten Bürger*innen zur Verfügung gestellt.“

Während der Stadtratssitzung wurde konkretisiert, dass mit der Formulierung „öffentliche“ gemeint ist, dass sowohl die kommunalen öffentlichen Flächen, als auch die landes- und bundesöffentlichen Flächen und Dächer Berücksichtigung finden sollen.

In der Information I0064/21 informiert die Stadtverwaltung wie folgt:

1. In den letzten fünf Jahren gab es vereinzelt Anfragen hinsichtlich der Verpachtung von Dachflächen für Solaranlagen.

2. Der überwiegende Teil der Angefragten führte aus, dass Dachflächen nicht geeignet seien und/oder keine Erkenntnisse zur Statik vorliegen. Lediglich das Kommunale Gebäudemanagement, die Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH und der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement haben sich intensiver mit der Thematik beschäftigt. Dabei ist zu beachten, dass die Klärung technischer Rahmenbedingungen aufwändig ist und über die reine Erfassung von Solarpotenzialen und Statik hinausgeht.

3. Eine Verpachtung an Dritte wurde von keinem der Angefragten bejaht. Wenn Dächer zur Nutzung geeignet sind, wird die Eigenstromversorgung auch aus steuerlichen Gründen favorisiert.

Diese Aussagen sind nicht zufriedenstellend oder ausreichend. Mit der Landesenergieagentur GmbH sollen in Bezug auf die Erkenntnisse für die Landeshauptstadt Magdeburg aus der anwaltlichen Stellungnahme von Rechtsanwalt Christoph Engel über die Rahmenbedingungen für kommunale Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien auf dem 13. Treffen des Landesnetzwerks „Energie & Kommune“ (17. März 2021) Gespräche geführt werden.

Die Landeshauptstadt und den Stadtrat erreichen zahlreiche Anfragen von Privaten, die auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Solarenergie gewinnen möchten, wie z.B.

a) Antrag auf Einleitung eines Satzungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen DS0517/21

b) Satzungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 103-9.1 "Glindenberger Weg/Östlich Am Hansehafen" (DS0436/19)

c) Solar-Pilotprojekt Magdeburger Ring, Antrag der CDU-Fraktion mit ÄA aus dem StBV

d) Anfrage „Steigerung der Artenvielfalt in Solarparks“ von Aila Fassl

e) Beschlossene Antrag „Solarkataster für Magdeburg“ der Fraktion Grüne/future!

f) A0115/21 Photovoltaik auf Bestandsgebäuden in städtischer Hand

g) A0220/19: Grundsatzbeschluss Ökologische Dachflächennutzung

h) A0160/19: Ökostrom in der Landeshauptstadt Magdeburg

i) F0296/20 Photovoltaik auf kommunalen Gebäudeflächen

j) Gebäudemanagement Technikmuseum (im Falle einer Grundsanierung die Installation einer Photovoltaik-Anlage statisch sowie wirtschaftlich geprüft werden)

k) Anfrage zum Strombezug der Stadt, ihrer Gesellschaften und Eigenbetriebe (S0394/20)

Auch andere Kommunen haben ähnliche Anfragen und Konflikte:

-https://www.volksstimme.de/lokal/stassfurt/gehen-hecklingen-drei-millionen-euro-verloren3332524

- www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/solar/mustervertrag-fuerkommunenbeteiligung/

Laut LEP 2010 Ziel G 84 sollen Photovoltaikfreiflächenanlagen vorrangig auf bereits versiegelten oder Konversionsflächen errichtet werden. Außerdem heißt es in G77: „Die Regionalen Planungsgemeinschaften sollen im Rahmen ihrer Koordinierungsaufgaben unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten unterstützen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien in Form von Windenergie und zunehmend von Biomasse, Biogas, Solarenergie, Wasserkraft und Geothermie am Energieverbrauch entsprechend dem Klimaschutzprogramm und dem Energiekonzept des Landes ausgebaut werden kann.“

Im Umweltbericht zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg mit den Planinhalten Raumstruktur, Siedlungsstruktur, Standortpotenziale und technische Infrastruktur sowie Freiraumstruktur vom 15.09.2020: „Um diese negativen Umweltauswirkungen zu minimieren, sind im REP MD Ziele und Grundsätze zur Auswahl der Freiflächen festgelegt. Im REP MD werden keine Flächen zur Nutzung der Solarenergie festgelegt. Für die konkreten Flächenausweisungen sind die Städte und Gemeinden zuständig, daher kann auch erst auf dieser Ebene eine vertiefte Prüfung mit Alternativbetrachtung durchgeführt werden.“

Um dieser Verantwortung nachzukommen und nicht immer nur zu reagieren, wenn Investoren kommen, soll die Stadtverwaltung mit diesem Antrag proaktiv tätig werden, auch um dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 ein Stück näher zu kommen. Darüber hinaus kann die Verpachtung von Dach- und Freiflächen den aktuell klammen Kommunal- und Landeshaushalt aufbessern oder die steigenden Energiepreise durch einen hohen Eigenverbrauch ausgleichen.

 

Madeleine Linke                               Olaf Meister
Fraktionsvorsitzende                        Fraktionsvorsitzender

ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp

Vorläufiges Ergebnis:

Stadtrat 24.02.2022: 

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

 

Kategorie

Antrag | Energie