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25.02.10 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Als Voraussetzung für einen Zuschlag zur Beteiligung als Schausteller oder Händler am Magdeburger Weihnachtsmarkt wird die verbindliche Zusage selbiger zur Zahlung eines Mindestlohns in Höhe von 7,50 €/h an eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgesetzt.
Diese Festsetzung gilt ausschließlich für den Magdeburger Weihnachtsmarkt und ist befristet für die Dauer desselben. Die Gesellschaftervertreter der Landeshauptstadt Magdeburg in der Weihnachtsmarkt GmbH werden angewiesen, diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass die Mindestlohnbedingung in den Ausschreibungskriterien für den Weihnachtsmarkt 2010 Anwendung findet.
Um Überweisung in den KRB-Ausschuss wird gebeten.
Begründung:
Es wurde bei der Durchführung des Weihnachtsmarktes 2009 an Einzelfällen festgestellt, dass eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Zustimmung zu einem Lohn von 5,- €/h bevorzugt befristet angestellt wurden.
Mit der Festsetzung eines Mindestlohns in Höhe von 7,50 € für eine Arbeit bei mitunter heftigen Minus-Temperaturen und bis in die späten Abendstunden soll eine den Umständen entsprechende Allgemeinverbindlichkeit in der Entlohnung für den Magdeburger Weihnachtsmarkt erreicht werden.
Vorläufige Ergebnisse: | Verweis in die Ausschüsse KRB und RWB |
Wiedervorlage: | |
Ergebnis: |
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