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16.01.17 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Geschäftsordnung des Stadtrates wird wie folgt verändert:
In § 12 I wird der letzte Satz wie folgt neu gefasst und ein weiterer Satz hinzugefügt.
Die Informationen auf der Tagesordnung werden grundsätzlich ohne Beratung im Stadtrat zur Kenntnis genommen. Auf Antrag einer Fraktion findet eine Beratung zur Information statt.
Der Antrag sollte in den KRB-Ausschuss überwiesen werden.
Begründung:
Grundsätzlich sollte die am 12.10.2015 beschlossene Geschäftsordnung (GO) des Stadtrates nach nunmehr mehr als einem Jahr ihrer Gültigkeit unter Beteiligung aller derzeit im Stadtrat bestehenden Fraktionen auf ihre demokratische Wirksamkeit zeitnah miteinander betrachtet und – falls erforderlich – aktualisiert werden. Insbesondere der vorstehend benannte § 12 Abs.1 letzter Satz sollte verändert werden.
Damit wird nicht nur – wie zurzeit hin und wieder – dem Oberbürgermeister ein Vortrags- und Diskussionsrecht eingeräumt, sondern auch den Mitgliedern des Stadtrates.
Ergeben sich aus einem daraus resultierenden Erkenntnisgewinn entsprechende Anträge, so sollen diese an die zuständigen Ausschüsse in Verbindung mit der betreffenden Information überwiesen bzw. gleich dort beraten werden können.
§ 22 Abs.1 der bestehenden GO legt fest, dass die Bestimmungen der GO auch auf die Ausschüsse anzuwenden sind, so dass in der aktuellen Fassung eine Beratung der Informationen auch in den Ausschüssen derzeit ausgeschlossen ist. Dagegen wird seit der Beschlussfassung der GO in allen Ausschüssen regelmäßig verstoßen.
Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender
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Ergebnis: | durch Beschlussfassung zum |
Kategorie
Antrag | Demokratie | Ersetzt!