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26.01.12 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mindestens eine Dachfläche aus der Dachflächenbörse der Stadt speziell für die Errichtung einer Bürgersolaranlage auszuweisen und die Ausschrei-bungskriterien entsprechend festzulegen.
Die Ergebnisse sind im Ausschuss Umwelt und Energie zu beraten.
Begründung
Seit November 2007 produziert die Erste BürgerInnensolaranlage in Magdeburg sauberen Strom mit Sonnenlicht. Das Bürgersolarkraftwerk, initiiert von engagierten Bürgern und unterstützt von der Kommune, ist in diesem Umfang in Magdeburg bislang einmalig. Das Projekt vereint Bürgerengagement mit Umwelt- und Klimaschutz und ist nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sehr erfolgreich.
Magdeburger Bürger finanzierten auf dem Dach der Salbker Grundschule eine Photovoltaikanlage. Der produzierte Strom wird in das Stromnetz der Städtischen Werke Magdeburg eingespeist. Über die bundeseinheitliche Einspeisevergütung wird die Anlage refinanziert.
Im Rahmen der Kampagne SolarLokal schickte die Stadt in einem weiteren Schritt Ende März 2008 die sogenannte Dachbörse ins Rennen. Damit hatte die Landeshauptstadt Magdeburg erstmals Dachflächen kommunaler Gebäude in der bundesweiten Dachbörse angeboten, damit dort weitere Solaranlagen installiert werden können. Die Ausschreibungsbedingungen sind jedoch für Bürgersolaranlagen ungeeignet.
Wie bei der Vermietung von Wohnungen wird zwischen den Vertragspartnern ein Vertrag abgeschlossen, der die Modalitäten wie Nutzungsdauer, Höhe der Pacht, Rückbau der Anlage usw. regelt. Unter www.magdeburg.de ist ein Musternutzungsvertrag einseh- und abrufbar.
Vorläufige Ergebnisse: | Verweis in die Fachausschüsse |
Wiedervorlage: |
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Ergebnis: |
Kategorie
Antrag | Energie | Umwelt | Zurückgestellt!