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Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie durch eine Satzung zur Gestaltung von Stellplatzanlagen (Stellplatzsatzung) ein Rahmen für die Gestaltung, Begrünung und Befestigung von Stellplatzanlagen mit mehr als 20 Stellplätzen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg geschaffen werden kann.
Begründung:
Werden innerhalb von Bebauungsplänen größere Stellplatzanlagen geschaffen, so sind im B-Plan auch regelmäßig Festsetzungen zur Gestaltung und Begrünung der Stellplätze enthalten. So beispielsweise über die Pflanzung und Unterhaltung von Bäumen und über die Versickerungsfähigkeit der Stellplatzflächen.
Entstehen jedoch ähnliche Anlagen ohne Bebauungsplan im Zusammenhang mit einer Bebauung nach § 34 BauGB, so gelten derartige Bestimmungen zur Zeit nicht. Einerseits ist dies eine Ungleichbehandlung von Investoren, andererseits werden Möglichkeiten der kommunalen Einflussnahme auf eine gestalterische Aufwertung und auf die Grünordnung verschenkt. Das Ergebnis sind dann beispielsweise Stellplatzanlagen, wie jüngst an der Lübecker Straße entstanden.
Es sollte untersucht werden, ob durch eine Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg ein gewisser Mindeststandard gewährleistet werden könnte. Dabei sollte eine solche Satzung erst ab einer Größe von 20 Stellplätzen gelten.
Vorläufige Ergebnisse: | Verweis in den Fachausschuss StBV zur Beratung |
Wiedervorlage: | |
Ergebnis: | nach Beratung im Fachausschuss zurückgezogen |
Kategorie
Antrag | Bauen | Verkehr | Wirtschaft | Zurückgezogen!