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Der Stadtrat möge beschließen:
Begründung:
Mietspiegel stellen in einer Übersicht die ortsüblichen Mieten einer Gemeinde dar.
Sie schützen den Mieter vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen und geben dem Vermieter den Bestimmungsrahmen der Miethöhe vor.
Der Mietspiegel soll dazu dienen, das Mietpreisgefüge im nichtpreisgebundenen Wohnungsbestand den Anbietern und Nachfragern von Wohnraum möglichst transparent zu machen. So kann Streit zwischen Mietvertragsparteien, der sich aus Unkenntnis des Mietpreisgefüges ergeben kann, vermieden werden. Im Falle von Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kann der Mietspiegel den Gerichten Orientierungsgrundlagen liefern.
Mit dem Zuschlagsmerkmal „gute wärmetechnische Beschaffenheit" werden Kosten und Nutzen von Energiesparmaßnahmen an Gebäudehülle und Heizungsanlagen gerechter zwischen Mietern und Vermieter aufgeteilt und bringt deshalb Vorteile für beide Seiten.
Der für eine sanierte Wohnung zugestandene Zuschlag auf die Kaltmiete wird durch niedrigere Heizkosten mehr als ausgeglichen.
Die Aufnahme des Merkmals „wärmetechnische Beschaffenheit" in den Mietspiegel schafft daher Anreize zur Umsetzung von Energiesparmaßnahmen, was angesichts der verpflichtenden Einführung des Energieausweises für Mietwohnungen ab Juli 2008 zwingend notwendig ist.
Vorläufige Ergebnisse: | Verweis in die Fachausschüsse StBV, GeSo, UwE und KRB zur Beratung |
Wiedervorlage: | |
Ergebnis: | nach Beratung in den Fachausschüssen zurückgezogen |
Kategorie
Antrag | Soziales | Umwelt | Wohnen | Zurückgezogen!