A0006/08: Stand anhängiger Rechtsstreitigkeiten

Der Oberbürgermeister wird gebeten, dem Stadtrat eine erschöpfende Information zum Stand der zur Zeit laufenden bzw. noch anhängigen Rechtsstreitigkeiten der Stadtverwaltung in Bezug auf Investitionsvorhaben vorzulegen. Dabei soll deutlich dargelegt werden, welche Belastungen... 

von Alfred Westphal –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, dem Stadtrat eine erschöpfende Information zum Stand der zur Zeit laufenden bzw. noch anhängigen Rechtsstreitigkeiten der Stadtverwaltung in Bezug auf Investitionsvorhaben vorzulegen. Dabei soll deutlich dargelegt werden, welche Belastungen aus heutiger Sicht aus diesen Rechtsstreitigkeiten zukünftig auf die Stadt zukommen könnten.

Gleichzeitig sind hinreichend auch die Ursachen für die jeweilige rechtliche Auseinandersetzung darzulegen. Sofern der Umfang rechtlicher Auseinandersetzungen sehr umfassend sein sollte, möge die Information gestaffelt nach Schwerpunkten in mehreren Sequenzen ausgereicht werden.

Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert unter 20.000 Euro können in der Darstellung entfallen.

Begründung:

Im Verlauf der Diskussionen zu Haushaltsausgaberesten im Jahr 2007 war festzustellen, dass nicht unerhebliche HAR für noch nicht abgeschlossene Rechtsstreitigkeiten eingestellt sind. Eine Übersicht zur derzeitigen Situation könnte für den Finanzausschuss hilfreich in Bezug auf die zukünftige Verwendung von HAR sein.

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

Ergebnis:

ohne Beratung in den Fachausschüssen mehrheitlich angenommen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Haushalt | Verwaltung