Ausgewählte Kategorie: Zurückgezogen!
Die gültige Baumschutzsatzung der Stadt Magdeburg, beschlossen 1993, basiert auf mittlerweile veralteten gesetzlichen Grundlagen, wie dem Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR vom 17. Mai 1990 und dem Naturschutzgesetz des Landes…
Die Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen werden angewiesen, sich in den Unternehmen mit städtischer Beteiligung die jeweilige Versicherungssituation dezidiert vorlegen zu lassen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen „Windelsack-Service" bei der turnusmäßigen Restmüllabfuhr des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes einzuführen. Der „Windelsack" dient der Entsorgung von benutzten Windeln für Kleinkinder (bis zu einem Alter von zwei Jahren) und…
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