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Ausgewählte Kategorie: Ersetzt!
Die Geschäftsordnung des Stadtrates wird wie folgt verändert: In § 12 I wird der letzte Satz wie folgt neu gefasst und ein weiterer Satz hinzugefügt. Die Informationen auf der Tagesordnung werden grundsätzlich ohne Beratung im Stadtrat zur Kenntnis genommen. Auf Antrag einer…
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