F0190/20: Rückfragen zur Nutzung einer städtischen Fläche

Am Mittwoch, den 12. August 2020 fand auf einer städtischen Grünfläche unweit des Alten Rathauses eine als „Pressekonferenz“ bezeichnete Veranstaltung mit ca. 30 Teilnehmenden statt....

03.09.20 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am Mittwoch, den 12. August 2020 fand auf einer städtischen Grünfläche unweit des Alten Rathauses eine als „Pressekonferenz“ bezeichnete Veranstaltung mit ca. 30 Teilnehmenden statt. Grundsätze der Pressefreiheit und des demokratischen Miteinanders wurden dort genauso missachtet, wie die Auflagen der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung. In der lokalen Presse, aber auch in der überregionalen Medienszene löste diese „Pressekonferenz“ - die diesen Namen nicht verdient hat – Unverständnis und Entsetzen aus.

Da diese städtische Fläche aktuell für die gastronomische Nutzung an einen Gastronomen verpachtet ist, versuchte ich dort in Erfahrung zu bringen, ob diese Veranstaltung mit dessen Wissen/Zustimmung dort stattfand. Oder die Nutzung der Fläche und damit auch der Sitzmöbel u. ä. ohne dieses Einverständnis stattfand und ggf. eine Anzeige gegen den Versammlungs-/Veranstaltungsleiter erstattet wurde.Leider verweigerte mir der Pächter eine Antwort und teilte mir lediglich mit, sich nicht dazu zu äußern.

Da sich die betroffene Fläche im Eigentum der Landeshauptstadt Magdeburg befindet, frage ich daher Sie, Herr Oberbürgermeister, und bitte um Antwort auf folgende Punkte:

  1. Veranstaltungen auf/in städtischen Grünflächen müssen normalerweise mindestens vom SFM und vom Ordnungsamt genehmigt werden. Wurde diese Veranstaltung bei einem Amt der Landeshauptstadt Magdeburg angezeigt bzw. von einem Amt genehmigt? Wenn nicht, auf welcher Rechtsgrundlade war diese Veranstaltung trotzdem zulässig?
  2. Sieht der Pachtvertrag mit dem Gastronomen eine Weitervermietung/Weiterverpachtung der Fläche für politische Veranstaltungen vor? Wurde zwischen der Stadt als Verpächterin und dem Gastronomen als Pächter im Nachgang diese Veranstaltung ausgewertet? Was wurde aufgrund der Verstöße gegen die Auflagen der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung unternommen?
  3. Bei wem lag zum Zeitpunkt der Veranstaltung die Verkehrssicherungspflicht für diese Fläche? Bei der Landeshauptstadt Magdeburg, beim Pächter oder beim Versammlungs-/Veranstaltungsleiter?
  4. Welche Kündigungsfristen gelten für den Pachtvertrag zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und dem Gastronomen?

Neben einer kurzen mündlichen Beantwortung bitte ich um eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Mirko Stage
Stadtrat Grüne/future!

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